Inklusion und Barrierefreiheit
Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berät und unterstützt Vereine, Einrichtungen und Projekte.
Beratung
Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berät rund um die Themen Barrierefreiheit und Inklusion, unter anderem zu folgenden Themen:
- barrierefreie Veranstaltungen
- Ausleihe von Rampen, Induktionsanlagen und anderer Technik zur Unterstützung von Barrierefreiheit
- Dolmetschen in Deutsche Gebärdensprache
- Übersetzungen in Leichte Sprache
- Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten und Printprodukten
Informationen enthält der Flyer „Barrierefreiheit und Inklusion – Unterstützungs- und Beratungsangebote“.
Wanderausstellung
Wie lassen sich Barrieren überwinden? Was bedeutet Inklusion im Alltag? Diese Fragen thematisiert die Wanderausstellung „Selbstbestimmt! Was heißt hier Inklusion?“ mit ganz unterschiedlichen Foto-Motiven. Sie besteht aus 24 Farb- und Schwarz-Weiß-Aufnahmen im Format 60 x 40 cm. Zur Ausstellung gehören außerdem zwei Texttafeln, die Thema und Hintergrund der Ausstellung erläutern. Sie kann kostenlos ausgeliehen werden.
Zuschüsse
Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bezuschusst Maßnahmen, die zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen. Sie müssen der Barrierefreiheit dienen oder das Bewusstsein für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen schärfen. Zuwendungen gibt es zum Beispiel für den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen. Auch wenn Sie Rampen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung mieten oder Induktionsanlagen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung ausleihen möchten, können Sie Zuschüsse bekommen.