Infos zu Covid und Unternehmen
Zu den Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige durch Stadt, Freistaat und IHKs finden Sie hier aktuelle Informationen. Derzeit finden noch Nachprüfungen statt.
Gibt es noch Hilfen?

(25.11.22) Unternehmen, die sich informieren möchten, welche Möglichkeiten der Unterstützung es im Hinblick auf Corona noch gibt, möchten wir auf die informative Seite der IKH für München und Oberbayern verweisen.
Corona-Soforthilfen: Aktuell Anschreiben an Soforthilfeempfänger*innen
Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, bekommen Ende November 2022 eine Erinnerung von den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen oder der Landeshauptstadt München. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben erinnert an den Prozess zum Abschluss der erhaltenen Soforthilfen und enthält einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform. Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den Monaten März bis Mai der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an die Behörden melden. Unternehmen und Selbständige dokumentieren über die Plattform außerdem, dass sie etwaige zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben. Die Frist für Rückmeldung und Rückzahlung ist der 30. Juni 2023.
Weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter dem Motto „Einfach einreichen und abhaken“ auf www.soforthilfecorona.bayern .
Sollten Sie Fragen zu dem Schreiben oder zum Verfahren haben, steht Ihnen die Servicehotline unter Telefon: 089/57907066 zur Verfügung bzw. Sie können sich unter Angabe Ihrer MVO-Nummer per E-Mail an info@soforthilfecorona.bayern.de wenden."
Stichprobenprüfung der Landeshauptstadt München
Aufgrund der Vorgaben von Bund und Land wurden einzelne Soforthilfe-Empfänger*innen im Rahmen einer Stichprobenprüfung angeschrieben und gebeten, das Bestehen der Voraussetzungen für die 2020 erhaltene Soforthilfe mithilfe eines Fragebogens (Rückmeldeformular) darzulegen. Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere, dass die erhaltene Soforthilfe den tatsächlichen Liquiditätsengpass im entscheidenden Zeitraum nicht übersteigen darf.
Sollten Sie zu dem zufällig ausgewählten Empfängerkreis gehören, füllen Sie bitte das Rückmeldeformular mit Ihren Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen aus und senden es innerhalb von vier Wochen an unser Mail-Postfach corona-raw@muenchen.de
zurück oder senden es postalisch an die
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Corona-Soforthilfe Stichprobenprüfung
Herzog-Wilhelm-Str. 15
80331 München
Hinweise zur Versteuerung und zur Mitteilung an die Finanzbehörden
Gemäß § 13 Abs. 1 der Mitteilungsverordnung sind wir verpflichtet, den Finanzbehörden bewilligte Corona-Soforthilfen des Bundes oder der Länder mitzuteilen. Die Empfänger*innen der Soforthilfen wurden per Schreiben darüber informiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Rückforderung von Doppelauszahlungen
Durch eine Systemumstellung kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Antragstellern in Einzelfällen Doppelauszahlungen getätigt wurden. Wenn Sie feststellen, dass Ihnen die bewilligte Soforthilfe doppelt überwiesen worden ist, überweisen Sie die Doppelzahlung bitte bereits jetzt zurück. Damit kommen Sie einer Aufforderung zur Rückzahlung zuvor.
Bei Rückfragen zur Rückzahlung und bei Anzeigen von Rückzahlungen stehen wir Ihnen unter corona-rueckforderungen.raw@muenchen.de zur Verfügung.
Bei allgemeinen Rückfragen wenden Sie sich an corona-raw@muenchen.de
"Corona-Soforthilfe" (Hilfen von März bis Mai 2020)
Sollten Sie noch allgemeine Informationen zu den Corona-Soforthilfen von März bis Mai 2020 benötigen, finden Sie diese unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/