Infos zu Covid und Unternehmen
Zu den Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige durch Stadt, Freistaat und IHKs finden Sie hier aktuelle Informationen.
Hinweise zur Corona Soforthilfe in der Landeshauptstadt München
Die Corona-Soforthilfe wurde von März bis Mai 2020 auf der Grundlage einer bei der Antragstellung getroffenen Prognose gewährt und sollte dazu dienen, die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen.
Aufgrund des Bewilligungsbescheides sind Soforthilfe-Empfänger*innen dazu verpflichtet zu überprüfen, ob diese Prognose auch tatsächlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe – gegebenenfalls auch anteilig – zurückgezahlt werden muss. Hierzu gab es ein Rückmeldeverfahren, in dem das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt werden musste. Die Frist für diese Rückmeldung ist zum 31. Oktober 2024 abgelaufen, weshalb auch der entsprechende Link zum Online-Portal deaktiviert ist.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/informationen-zu-corona-wirtschaftshilfen/.
Wurden die notwendigen Auskünfte nicht erteilt und/oder waren Sie zur Rückzahlung Ihrer Corona Soforthilfe verpflichtet, haben Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Für Rückfragen zu Ihrem Bescheid und den Zahlungsverpflichtungen wenden Sie sich bitte an die auf Ihrem Bescheid angegebene Mailadresse.
Da uns derzeit eine Vielzahl an Rückmeldungen erreicht, bitten wir Sie um etwas Geduld.