Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
Seit dem 1.Oktober 2017 gilt die Ehe für alle: Sie können nun eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen und Lebenspartnerschaften in Ehen umwandeln.
Sie haben im Ausland geheiratet, eine Lebenspartnerschaft begründet?
Wenn Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz in das Eheregister beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Da in den verschiedenen Ländern unterschiedlichste Regelungen zur gleichgeschlechtlichen Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen, muss das Standesamt vor der Beurkundung im deutschen Register stets prüfen, ob die im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe oder Lebenspartnerschaft hier gültig ist. Aufgrund der überaus komplizierten Rechtslage ist im Rahmen dieses Internetauftritts eine Information über die Rechtslage im Ausland oder die hier vorzulegenden Dokumente leider nicht möglich. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich zur Beratung an die Familienbuchstelle wenden:
Telefon: 089/233-44430 oder 089/233-44394
Fax: 089/233-44395
E-Mail: eheregister.kvr@muenchen.de
Gesetzliche Informationen
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) vom 1.August 2001 wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft als familienrechtliches Institut neben der Ehe eingeführt.
Erklärungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie zur Führung eines Lebenspartnerschaftsnamens konnten bis 30. September 2017 wahlweise sowohl vor einem Standesamt als auch vor einem Notar mit Amtssitz in Bayern abgegeben werden.
Am 1. Oktober 2017 tritt das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Ab diesen Zeitpunkt werden keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet sondern nur noch verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen. Die Voraussetzungen für die gleichgeschlechtliche Ehe sind annähernd die gleichen wie für die verschiedengeschlechtliche Ehe. Es gelten insoweit die Ausführungen zur Anmeldung der Eheschließung.
Ebenfalls ab 1.Oktober 2017 können Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die in einer bestehenden Lebenspartnerschaft leben, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Das Standesamt München wird alle Anmeldungen zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe sukzessive bearbeiten. Es besteht aufgrund der rechtlichen Vorgaben seitens der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in der Regel keine Eile zur Umwandlung.