Freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München

Unter bestimmten Voraussetzungen können Münchner Bürger*innen Hilfen durch das Sozialreferat erhalten, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.

Leistungen für Bürger*innen mit geringem Einkommen

Münchner Bürger*innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehungsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder
geringes Einkommen nach § 53 Abgabenordnung haben oder
Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr, Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes sind, können zusätzliche Hilfen - die freiwilligen Leistungen des Sozialreferats - erhalten.

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule wechseln können eine Sonderzahlung erhalten.

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.

Der Familienpass enthält zahlreiche exklusive Workshopangebote, Gutscheine und viele attraktive Ermäßigungen. Er wird für alle Münchner Familien und für Familien aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg angeboten. Der Familienpass ist bis 31. Dezember des Jahres gültig.

Der Münchner Ferienpass bietet zahlreiche Anregungen zur Freizeitgestaltung in München für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren mit Gutscheinen, Kursen und Ermäßigungen. Er gilt in allen bayerischen Schulferien - beginnend mit den Herbstferien bis zum letzten Tag der Sommerferien.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die in einem Verein Sport treiben, können freiwilligen Leistungen erhalten.

Familien in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können kostenloses Mittagessen an den Schulen erhalten.

Dazu kann im zuständigen Sozialbürgerhaus ein „ Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für die Mittagsversorgung von Schulkindern in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage“ gestellt werden.
Den bewilligten Antrag geben Sie an der Schule ab.
Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder in ihrem Sozialbürgerhaus.

Auch Kinder, die eine städtische oder von der Landeshauptstadt München geförderte Kita oder einen kooperativen Ganztag besuchen, können auf Antrag ein kostenloses Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder in der Grundschule erhalten. 

Weitere Informationen dazu gibt es auf www.muenchen.de/kita.

Leistungen für Erwachsene und ältere Menschen

Den Zuschuss können Münchner Seniorinnen und Senioren erhalten, die älter als 60 Jahre sind und laufende Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter, laufende Leistungen nach dem SGB XII durch ein Sozialbürgerhaus beziehungsweise den Bezirk Oberbayern oder laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Der München-Pass bietet Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen und nicht städtischen Einrichtungen.

Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel durch die
Landeshauptstadt München unter bestimmten Voraussetzungen.

Beratung in allen Fragen rund ums Energiesparen durch die Stadtwerke München.

Die Übernahme von Stromschulden ist eine freiwillige Leistung des Sozialreferats, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wenn eine Stromsperrung angedroht ist

Bitte rufen Sie Ihren Energieversorger an und bemühen sich um eine Vereinbarung, damit der Strom nicht gesperrt wird. Hilfreiche Tipps finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de/stromsperre.

Wenn Sie die Forderungen wegen einer finanziellen Notlage oder Überschuldung nicht bezahlen können, dann wenden Sie sich bitte an das Sozialbürgerhaus, das für Sie zuständig ist.

Freikarten für Veranstaltungen für Menschen mit geringem Einkommen nach Paragraph 53 der Abgabenordnung.

Auch Menschen mit wenig Geld sollen an Veranstaltungen in München teilnehmen können.
Daher gibt es neben städtischen Zuschüssen für Münchner*innen Karten für verschiedene Veranstaltungen.
Diese Freikarten für verschiedene Veranstaltungen werden über die Sozialbürgerhäuser, aber auch über externe Einrichtungen, wie gemeinnützige Vereine, vergeben.
Karten gibt es beispielsweise für das Frühlingsfest, den Circus Krone, die Wiesn, das Kinderfilmfest oder verschiedene kleine Veranstaltungen.

Die Freikarten sind nicht immer verfügbar, sondern werden vom Sozialreferat zu gegebener Zeit ausgegeben.
Auch besteht kein Rechtsanspruch auf freiwillige Leistungen und somit auch nicht auf eine Einladung zu einer Veranstaltung.

Link zum Paragraphen 53 der Abgabenordnung.

für Personen mit finanzieller Bedürftigkeit nach §53 Abgabenordnung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die hier aufgeführten freiwilligen Leistungen.

Wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht oder die gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft sind, gibt es neben städtischen Zuschüssen auch Schenkungs- oder Stiftungsmittel. Dringend benötigte Bedarfe des täglichen Lebens können darüber finanziert werden.
Sowohl gemeinnützige Projekte wie auch Einzelpersonen können Anträge im zuständigen Sozialbürgerhaus stellen. 
Alle Spendenmittel werden über die Stiftungsverwaltung  des Sozialreferates vergeben.

Persönlichen Unterstützung können Münchner*innen über das sogenannte "Bürgerschaftliche Engagement" erhalten, das vielfältige Möglichkeiten beinhaltet.

Ebenso kann sich jede*r selbst im Ehrenamt in verschiedenen Bereichen engagieren. Weitere Informationen dazu sehen Sie hier.

Link zum Paragraphen 53 der Abgabenordnung.

Wenn Sie geringes Einkommen haben und Kosten für Heizung und Warmwasser bezahlen müssen, können Sie Unterstützung aus dem Wärmefonds der Stadtwerke München (SWM) beantragen.
Ausführliche Informationen dafür finden Sie unter www.waermefonds.de .