Hilfen für Menschen mit wenig Geld

Unter bestimmten Voraussetzungen können Münchner Bürger*innen Hilfen durch das Sozialreferat erhalten, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.

Symbolbild für den Wärmefonds

Antragstellung Wärmefonds bis 8. November 2024

Eine Antragstellung ist noch bis zum 8. November 2024 an den Anlaufstellen möglich.
Antragstellung Wärmefonds

Freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München

Münchner Bürger*innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehungsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder
geringes Einkommen nach § 53 Abgabenordnung haben oder
Teilnehmer*innen am Freiwilligen Sozialen beziehungsweise Ökologischen Jahr, Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes sind, können zusätzliche Hilfen - die freiwilligen Leistungen des Sozialreferats - erhalten.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Schüler*innen, die erstmalig in München in die Schule kommen oder an eine weiterführende Schule wechseln können eine Sonderzahlung erhalten.

Die Stadtverwaltung hat ein Budget, um Bildungsarmut zu bekämpfen. Unabhängig von
Ihrem Alter oder der Schulart können Sie Unterstützung für verschiedene Bildungsbedarfe erhalten.
Zum Beispiel: Nachhilfeangebote, Arbeitsmaterial oder ähnliches.
Sie stellen den Antrag dafür in Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus.

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können.
Sie finden die ermäßigten Ferienplätze im Ferienportal .
In Ihrem zuständigen Sozialbürgerhaus können Sie sich den Anspruch bestätigen lassen.

Der Familienpass enthält zahlreiche exklusive Workshopangebote, Gutscheine und viele attraktive Ermäßigungen. Er wird für alle Münchner Familien und für Familien aus den Landkreisen Dachau, Ebersberg, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg angeboten. Der Familienpass ist bis 31. Dezember des Jahres gültig.
Familien mit geringem Einkommen können ihn kostenfrei im Sozialbürgerhaus erhalten.

Der Münchner Ferienpass bietet zahlreiche Anregungen zur Freizeitgestaltung in München für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren mit Gutscheinen, Kursen und Ermäßigungen. Er gilt in allen bayerischen Schulferien - beginnend mit den Herbstferien bis zum letzten Tag der Sommerferien.
Familien mit geringem Einkommen können ihn kostenfrei im Sozialbürgerhaus erhalten.

Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die in einem Verein Sport treiben, können freiwillige Leistungen erhalten.

Familien in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können kostenloses Mittagessen an den Schulen erhalten.

Dazu kann im zuständigen Sozialbürgerhaus ein „ Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für die Mittagsversorgung von Schulkindern in sonstiger finanzieller oder sozialer Notlage“ gestellt werden.
Den bewilligten Antrag geben Sie an der Schule ab.
Den Antrag erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder in ihrem Sozialbürgerhaus.

Auch Kinder, die eine städtische oder von der Landeshauptstadt München geförderte Kita oder einen kooperativen Ganztag besuchen, können auf Antrag ein kostenloses Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder in der Grundschule erhalten. 

Weitere Informationen dazu gibt es auf www.muenchen.de/kita.

Hilfen für Erwachsene und ältere Menschen

Den Zuschuss können Münchner Seniorinnen und Senioren erhalten, die älter als 60 Jahre sind und laufende Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter, laufende Leistungen nach dem SGB XII durch ein Sozialbürgerhaus beziehungsweise den Bezirk Oberbayern oder laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Hinweis:

Smartphones werden nicht bezuschusst.

Der München-Pass bietet Münchner Bürger*innen mit geringem Einkommen eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen und nicht städtischen Einrichtungen.

Bürger*innen, die einen München-Pass besitzen, können bei manchen Apotheken verschreibungsfreie
Medikamente kostengünstiger bekommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel durch die
Landeshauptstadt München unter bestimmten Voraussetzungen.

Beratung in allen Fragen rund ums Energiesparen durch die Stadtwerke München.

Die Übernahme von Stromschulden ist eine freiwillige Leistung des Sozialreferats, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wenn eine Stromsperrung angedroht ist

Bitte rufen Sie Ihren Energieversorger an und bemühen sich um eine Vereinbarung, damit der Strom nicht gesperrt wird. Hilfreiche Tipps finden Sie bei der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de/stromsperre.

Wenn Sie die Forderungen wegen einer finanziellen Notlage oder Überschuldung nicht bezahlen können, dann wenden Sie sich bitte an das Sozialbürgerhaus, das für Sie zuständig ist.

Menschen, die Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II oder XII bekommen, können bei der Caritas einen
Antrag auf Weiße Ware stellen. Dabei werden bestimmte funktionierende Haushaltsgeräte durch
energiesparende Geräte ausgetauscht.
Alle weiteren Informationen finden Sie direkt bei der Caritas.

Freikarten für Veranstaltungen für Menschen mit geringem Einkommen nach Paragraph 53 der Abgabenordnung.

Auch Menschen mit wenig Geld sollen an Veranstaltungen in München teilnehmen können.
Daher gibt es neben städtischen Zuschüssen für Münchner*innen Karten für verschiedene Veranstaltungen.
Diese Freikarten für verschiedene Veranstaltungen werden über die Sozialbürgerhäuser, aber auch über externe Einrichtungen, wie gemeinnützige Vereine, vergeben.
Karten gibt es beispielsweise für das Frühlingsfest, den Circus Krone, die Wiesn, das Kinderfilmfest oder verschiedene kleine Veranstaltungen.

Die Freikarten sind nicht immer verfügbar, sondern werden vom Sozialreferat zu gegebener Zeit ausgegeben.
Auch besteht kein Rechtsanspruch auf freiwillige Leistungen und somit auch nicht auf eine Einladung zu einer Veranstaltung.

Link zum Paragraphen 53 der Abgabenordnung.

für Personen mit finanzieller Bedürftigkeit nach §53 Abgabenordnung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die hier aufgeführten freiwilligen Leistungen.

Wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht oder die gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft sind, gibt es neben städtischen Zuschüssen auch Schenkungs- oder Stiftungsmittel. Dringend benötigte Bedarfe des täglichen Lebens können darüber finanziert werden.
Sowohl gemeinnützige Projekte wie auch Einzelpersonen können Anträge im zuständigen Sozialbürgerhaus stellen. 
Alle Spendenmittel werden über die Stiftungsverwaltung  des Sozialreferates vergeben.

Persönlichen Unterstützung können Münchner*innen über das sogenannte "Bürgerschaftliche Engagement" erhalten, das vielfältige Möglichkeiten beinhaltet.

Ebenso kann sich jede*r selbst im Ehrenamt in verschiedenen Bereichen engagieren. Weitere Informationen dazu sehen Sie hier.

Link zum Paragraphen 53 der Abgabenordnung.

Sie möchten auch helfen?

Sie wollen Münchner*innen finanziell oder mit Veranstaltungen unterstützen? Hier finden Sie unsere Angebote für gemeinnützige Organisationen im Überblick.