Freiflächengestaltung in München
Die Freiflächengestaltung stellt als "grüner Beitrag" zur Baugenehmigung Maßnahmen zur Begrünung des Baugrundstücks und möglichst auch des Gebäudes sicher.

Gestaltungs- und Begrünungssatzung
Freiflächengestaltungsplan

Für alle Bauanträge, zum Beispiel für Schulen, Gewerbe und Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, ist die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplans erforderlich. Aufgrund der spezifischen fachlichen Anforderungen wird dringend empfohlen, diesen durch ein Landschaftsarchitekturbüro erstellen zu lassen.
Schottergärten

Schottergärten sind baurechtlich nicht zulässig und wirken sich negativ auf die Lebensqualität und das Erscheinungsbild in der Stadt aus.
München hat mit wachsender Versiegelung, Artenschwund und Überwärmung zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund sind grüne oder bunte, lebendige Gärten besonders wichtig. Schottergärten hingegen heizen sich rasch auf und kühlen durch mangelnden Bewuchs auch in der Nacht nicht ab. Sie verursachen die Bildung von Wärmeinseln.