Förderung von Konzertprojekten mit Neuer Musik
Förderung von Konzertprojekten im Bereich Neuer Musik von Münchner Musikschaffenden.
Über die Förderung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München fördert die freie Szene der Neuen Musik in München und ihre Projekte mit entsprechenden Programmschwerpunkten. Gefördert werden Projekte in München mit Beteiligung von Münchner Akteur*innen. Der Begriff Neue Musik beinhaltet alle Ausprägungen der zeitgenössischen klassischen und auch experimentellen Musik. Ebenfalls werden Projekte im Bereich Klangkunst, Improvisation sowie elektronischer und elektroakustischer Musik im weiten Kontext der Neuen Musik gefördert.
Mit dieser Förderung sollen sowohl Einzelkonzerte und Konzertreihen, kleine Festivals aber auch weitere unterschiedliche Veranstaltungsformate gefördert werden.
Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Musikszene mitgestalten. Bisher sind Männer überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen.
Bewerbungsfristen
Förderungen unter 1000 Euro können jederzeit beantragt werden, es gelten keine Fristen. Für Förderungen zwischen 1000 Euro und 10.000 Euro gelten folgende Fristen:
31. Oktober (für Projekte zwischen Januar und Juni des darauffolgenden Jahres)
30. April (für Projekte zwischen Juli und Dezember des aktuellen Jahres)
Die Förderentscheidungen werden etwa 4 Wochen nach Frist bekannt gegeben.
Voraussetzungen
Für die Projektförderung können sich bewerben:
- Professionelle Musiker*innen und Musikschaffende mit Wohnsitz im MVV-Einzugsgebiet/ Arbeitsschwerpunkt in München
- Musiker*innengruppen, Vereine, Initiativen und Organisationen der freien Musikszene Neue Musik München
Förderkriterien
Für die Projekte gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats.
Weitere wichtige Entscheidungskriterien sind:
- Inhalte des Programms sind größtenteils Werke der Neuen Musik. Komponistinnen sind angemessen vertreten.
- Die musikalische Qualität muss professionellen Standards genügen.
- Münchner Musikschaffende werden maßgeblich in das Programm miteinbezogen.
- Kreative Ansätze beispielsweise in Bezug auf die Programmgestaltung, den Aufführungsort und die Publikumsakquise werden besonders begrüßt.
- Nicht antragsberechtigt sind: institutionell geförderte Einrichtungen
Musiktheaterprojekte bzw. hauptsächlich szenische Projekte können leider nicht gefördert werden. Diese Projektanträge müssen bei der Theaterförderung eingereicht werden.
Für Projekte mit einem interdisziplinären Ansatz melden Sie sich bitte vorab bei den Ansprechpartnerinnen im Team Musik (sandra.dachsel@muenchen.de, heike.lies@muenchen.de) um zu klären, welche Ausschreibung für Sie passend ist.
Es können nur Projekte gefördert werden, die bei Antragstellung noch nicht gestartet sind. Der Beginn einer möglichen Förderung ist der Zeitpunkt des Erstantrages beim Kulturreferat. Der hier angegebene Zeitraum sollte nicht nur auf den Veranstaltungstermin bezogen werden, sondern auf die gesamte Projektdauer inkl. Vor- und Nachbereitungszeit. Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die in diesem Zeitraum getätigt wurden.
Benötigte Unterlagen
Für die Bewerbung senden Sie uns bitte per E-Mail:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular (Projektzuschüsse bis 25.000 Euro)
- eine Beschreibung des Projektes
- den Kosten- und Finanzierungsplan
- eine Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Bewerbung des Vorhabens
Alle Unterlagen müssen in einem PDF zusammengefasst bis zum jeweiligen Datum des Einsendeschlusses um 23.59 Uhr per E-Mail an neuemusik@muenchen.de im Kulturreferat eingegangen sein. Das PDF darf eine Größe von 5 MB nicht übersteigen und muss wie folgt benannt werden: Nachname_Projekttitel
- Bewerbungen bitte per E-Mail an: neuemusik@muenchen.de
- Rückfragen bitte per E-Mail an: sandra.dachsel@muenchen.de oder heike.lies@muenchen.de
Nach dem Versand Ihrer E-Mail erhalten Sie eine automatische Antwort von uns. Ob der Antrag vollständig eingereicht wurde, wird mit dieser E-Mail nicht bestätigt. Sollten Sie diese automatische Antwort-E-Mail nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (sandra.dachsel@muenchen.de oder heike.lies@muenchen.de)
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können.
Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden, können Sie Ihre Unterlagen bis zum Einsendeschluss (es gilt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel) per Post in einfacher Ausführung versenden an: Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Abt. 1 – Neue Musik, Burgstr. 4, 80331 München
Rechtliche Grundlagen
Mit der Einreichung erklärt sich die*der Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass sie*er einen Wohnsitz im MVV-Einzugsgebiet und ihren*seinen Arbeitsschwerpunkt in München hat. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Zuwendungen werden auf dem Verwaltungsweg (das heißt ohne Juryverfahren) vergeben. Wir informieren Sie schnellstmöglich (in der Regel innerhalb eines Monats nach Einsendeschluss) über den Erfolg Ihres Antrags.
Datenschutzhinweise gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München erhebt, verarbeitet und nutzt die im Rahmen des gesamten Förderverfahrens erforderlichen personen- und projektbezogenen Daten gemäß den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bayerischen Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung, insbesondere werden diese Daten an die mit dem Zuschussverfahren befassten städtischen Dienststellen weitergegeben. Im Falle einer Förderung können Vor- und Nachname, Höhe des Zuschusses, Projektname und Projektinhalt in öffentlichen Stadtratsbeschlüssen sowie auf www.muenchen.de veröffentlicht werden.