Förderprogramm Energieeinsparung (FES)

Eine Antragstellung im FES ist nicht mehr möglich. Hier finden Sie Informationen, welche Unterlagen für bereits gestellte Anträge einzureichen sind.

Wichtiger Hinweis

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) hat das FES im Jahr 2022 abgelöst. Wenn Sie einen Antrag beim FKG gestellt haben oder einen neuen Antrag stellen möchten, dann finden Sie alle Informationen dazu auf der FKG-Webseite.

Unterlagen einreichen

Die beantragten Maßnahmen sind erfolgreich fertiggestellt? Dann müssen Sie nun Unterlagen einreichen, welche die geforderte Umsetzung belegen. Welche Unterlagen das für jeden Antragspunkt sind, finden Sie in der folgenden Zusammenstellung.

Bitte schicken Sie die Unterlagen per E-Mail an fes.rku@muenchen.de (bevorzugt) ODER per Post an das Bauzentrum München, Konrad-Zuse-Platz 12, 81829 München.

  • Rechnung(en)
  • Beratungsbericht
  • Selbstauskunft Energetische Sanierungsberatung 
  • bei Bonusförderung Rechts- bzw. Steuerberatung: Zulassungsurkunde bzw. Berufsurkunde, Rechnung(en) und Dokumentation über die Beratung
  • bei Bonusförderung Mediation: Nachweis über Ausbildung zur*zum Mediator*in, Rechnung(en)

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Energetische Sanierungsberatung“.

  • Rechnung(en)
  • Beratungsbericht
  • Qualifikationsnachweis der*des Berater*in z. B. Nachweis über einen anerkannten Abschluss oder eine anerkannte Fortbildungsprüfung oder auch Nachweise über einschlägige berufliche Erfahrung oder Referenzen
  • bei Bonusförderung Rechts- bzw. Steuerberatung: Zulassungsurkunde bzw. Berufsurkunde, Rechnung(en), Dokumentation über die Beratung
  • bei Bonusförderung Mediation: Nachweis über Ausbildung zur*zum Mediator*in, Rechnung(en)
  • bei Bonusförderung Statikprüfung: Nachweis über Qualifikation Tragwerksplaner*in, Rechnung(en), Bericht der Statikprüfung

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Beratungs- und Planungsleistung Solarenergie“

Die folgende Auflistung einzureichender Unterlagen gilt für die Antragspunkte „Dachdämmung“, „Dämmung Außenwand“ und „Dämmung unterer Gebäudeabschluss“.

  • Rechnung(en)
  • Wohnflächenberechnung ohne Balkone, Terrassen
  • Gebäudepläne
  • Nachweise U-Werte der sanierten Bauteile
  • Fachunternehmererklärung zum FES
  • falls mehr als 50 % der Außenflächen (Dach, Außenwand, unterer Gebäudeabschluss) neu gedämmt wurden: VdZ-Formular zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs

Es müssen jeweils alle Flächen des beantragten Bauteils (Dach, Außenwand, unterer Gebäudeabschluss) gedämmt worden sein. Wurden nicht alle Flächen gedämmt, dann machen Sie uns bitte genaue Angaben, welche Flächen aus welchem Grund nicht gedämmt wurden. Sind die Gründe nachvollziehbar (vor allem Brandschutz und Grundstücksgrenzen), dann ist eine Förderung möglich, wobei die Förderhöhe anteilig gekürzt werden kann. Falls Sie Informationen wie U-Wert oder Material zu den Bestandsbauteilen haben, die nicht gedämmt wurden, lassen Sie uns diese bitte zukommen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Checklisten:
Checkliste „Dachdämmung“Checkliste„Dämmung Außenwand“,  Checkliste „Dämmung unterer Gebäudeabschluss“

  • Rechnung(en)
  • Nachweis Uw-Wert der eingebauten Fenster (sofern nicht in der Rechnung aufgeführt)
  • Nachweis Material Fensterrahmen: Holz-/Holz-Alu oder PVC (sofern nicht in der Rechnung aufgeführt)
  • Wohnflächenberechnung ohne Balkone, Terrassen
  • Fachunternehmererklärung zum FES

Es müssen alle Fenster des Gebäudes oder alle Fenster einer Fassade, Etage, Wohnung oder Gewerbeeinheit ausgetauscht worden sein. Wurden nicht alle Fenster im beantragten Bereich (Gebäude, Fassade, Etage…) getauscht, dann geben Sie uns bitte genau an, welche Fenster nicht getauscht wurden und aus welchem Jahr die nicht-getauschten Fenster stammen. Die Fördersumme wird anteilig gekürzt.

In der Fachunternehmererklärung zum FES muss die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes bestätigt werden. Erläuterungen hierzu finden Sie im FES-Merkblatt zum Mindestwärmeschutz und im VFF Merkblatt, das in der "Fachunternehmererklärung zum FES" erwähnt wird.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Fensteraustausch“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Thermische Solaranlage“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Hocheffizienter Schichtpufferspeicher“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Hydraulischer Abgleich“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Neuanschluss Wärmenetz“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Übergabestation Frischwarmwassererzeugung“.

  • Nachweis Datum Auftragserteilung und Leistungszeitraum
  • Passivhaus-Zertifizierungsunterlagen
  • PhPP- und EnEV-Berechnungen
  • Gebäudepläne
  • Wohnflächenberechnung ohne Balkone, Terrassen
  • Nachweis Material Fensterrahmen
  • bei Verwendung von Fenstern, Türen, Fassadenelementen aus Holz bzw. Holz-Alu: Nachvollziehbare Berechnung der Gesamtfläche dieser Bauteile
  • VdZ-Formular zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs
  • Fachunternehmererklärung zum FES

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Passivhaus“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Münchner Gebäudestandard 2019“.

  • Rechnung(en)
  • Wohnflächenberechnung ohne Balkone, Terrassen
  • GEG-Berechnungen
  • Bauteil-Liste
  • Gebäudepläne
  • Nachweis Material Fensterrahmen
  • bei Verwendung von Fenstern, Türen, Fassadenelementen aus Holz bzw. Holz-Alu: Nachvollziehbare Berechnung der Gesamtfläche dieser Bauteile
  • VdZ-Formular zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs
  • Fachunternehmererklärung zum FES

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Sanierungsstandard 2019“.

  • Rechnung(en)
  • Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister
  • bei Umsetzung von Mieterstrom: Rechnung(en) zu Mehrkosten für Mieterstrom, Mieterstromvertrag
  • optional (Bonus), nur für Antragspunkt Batteriespeicher: Nachweis der Umsetzung "Notstromfunktion Plus"

Erläuterung zum Bonus "Notstromfunktion Plus": Sie erhalten einen Bonus für die Maßnahme Batteriespeicher, wenn Sie nachweisen, dass ein „Inselbetrieb“ oder „Ersatzstrombetrieb“ umgesetzt wurde. Beim Inselbetrieb lädt die PV-Anlage den Batteriespeicher bei Netzausfall weiter auf. Beim Ersatzstrombetrieb versorgt der Batteriespeicher bei Netzausfall weiter das Hausnetz. Eine Notstromsteckdose am Speicher, die bei Netzausfall dauerhaft von der PV-Anlage versorgt wird, ist ebenfalls als Bonus förderfähig.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Photovoltaik“ und Checkliste „Batteriespeicher“.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Nachwachsende Rohstoffe“.

  • Rechnung(en) und ggf. separate Auflistung der angesetzten Kosten aus verschiedenen Rechnungen
  • Beschreibung der Maßnahme

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Innovationsprämie“.

Für die Bonusmaßnahme „Qualitätssichernde Baubegleitung“:

  • Rechnung(en) über die qualitätssichernde Baubegleitung
  • 2 Protokolle zu Baustellenbegehungen

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Qualitätssichernde Baubegleitung“.

 

Für die Bonusmaßnahme „Sanierungskonzept Barrierefreiheit“:

Rechnung(en) über die Erstellung des Sanierungskonzepts

Sanierungskonzept mit allen Anlagen

Gebäudepläne

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Sanierungskonzept Barrierefreiheit“.

 

Für die Bonusmaßnahme „Gebäudebrüterschutz“:

  • Rechnung(en) über die Beratungsleistungen
  • Ggf. Rechnung(en) über die bauliche Umsetzung
  • Beratungsbericht

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Gebäudebrüterschutz“.

 

Für die Bonusmaßnahme „Luftdichtheit“:

  • Rechnung(en) über die durchgeführte Luftdichtheitsmessung oder Leckagesuche
  • bei Kombination mit Dämmung Dach, Fensteraustausch: Protokoll Leckagesuche
  • bei Kombination mit Münchner Gebäudestandard oder Sanierungsstandard: Zertifikat über den erreichten n50-Wert

Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste „Luftdichtheit“.

Bearbeitungszeit

Nachdem Sie die Unterlagen für Ihre fertiggestellten Maßnahmen eingereicht haben, prüft unser Team diese Unterlagen inhaltlich.

Wir haben aktuell sehr lange Bearbeitungszeiten. Eine schnelle Prüfung Ihres Antrags kann nur erfolgen, wenn die eingereichten Unterlagen vollständig sind. Deswegen bitten wir um Ihre Mithilfe.

Wichtiger Hinweis

Alles dabei?

Bitte schauen Sie genau hin. Mit Ihrer Hilfe hoffen wir die Bearbeitungszeit verkürzen zu können. Sind die Unterlagen vollständig und wir müssen nichts nachfordern, dann können wir direkt Ihren Bescheid verschicken. Das spart uns und Ihnen viel Zeit.

Information

Rückzug nicht umgesetzter Maßnahmen

Bitte ziehen Sie beantragte, aber nicht umgesetzte Maßnahmen zurück. Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angabe der FES-Antragsnummer und der nicht umgesetzten Maßnahme an: fes.rku@muenchen.de

Information

Ablehnung Antragspunkte ohne Nachweis

Sie haben in Ihrem Antrag mehrere Maßnahmen beantragt und reichen jetzt Unterlagen ein. Wenn Sie dabei für einen Antragspunkt keine Unterlagen einreichen, gehen wir davon aus, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt wurde. Wir lehnen diesen Antragspunkt dann im Bescheid ab.

Förderrichtlinie FES

Diese Webseite stellt nur stark verkürzte Auszüge der Förderrichtlinie dar. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie.
Stellen wir bei der Prüfung fest, dass weitere Nachweise notwendig sind, dann fordern wir diese nach.

So erreichen Sie uns

Sind noch Fragen offen? Dann schreiben Sie uns gerne unter Angabe Ihrer Fördernummer eine E-Mail an fes.rku@muenchen.de. Wir nehmen so bald wie möglich mit Ihnen Kontakt auf, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.

Die Unterlagen für fertiggestellte Maßnahmen schicken Sie uns bitte per E-Mail an fes.rku@muenchen.de (bevorzugt) ODER per Post an das Bauzentrum München, Konrad-Zuse-Platz 12, 81829 München.

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