Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe
In diesem Förderprogramm werden Lastenräder, Fahrradanhänger, Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen gefördert.
Start der Antragstellung am 1. Juni 2023
Das erneuerte Förderprogramm für Klimaneutrale Antriebe startet am 1. Juni 2023. Seit diesem Zeitpunkt können wieder Anträge im neuen Förderportal gestellt werden. Den Link finden sie bei den Informationen zu den Förderobjekten im Bereich "Links und Downloads".
Frist für Antragstellung mit FVM-Nummer
Auch mit einer Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (FVM-Nummer) ist die Antragstellung im Online-Förderportal zwingend erforderlich. Der Antrag muss bis spätestens 31. August 2023 im Online-Förderportal gestellt werden. Bei Antragstellungen ab dem 1. September 2023 sind die Freigaben zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht mehr gültig.
Hinweis zur Bearbeitungszeit
Aufgrund von sehr hohem Antragsaufkommen beträgt die Bearbeitungszeit bei aktuell eingereichten Anträgen ungefähr fünf Wochen und bei Verwendungsnachweisen mehrere Wochen.
Wir bitten von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Dies hilft uns die Bearbeitungszeiten für die Anträge und Verwendungsnachweise zu verkürzen.
Informationen zum Förderprogramm

Förderfähig sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden.
Die novellierte Förderrichtlinie Klimaneutrale Antriebe wurde 2022 durch die Vollversammlung des Stadtrats beschlossen. Für das neue Förderprogramm wurde eine neue Fördersoftware entwickelt. Daher ist das Förderprogramm am 1. Juni 2023 gestartet. Seit diesem Zeitpunkt können wieder Anträge über das neue Förderportal gestellt werden.
Nicht gefördert werden normale Pedelecs und E-Bikes.
- Fahrradanhänger mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 250 Euro
- Lastenrad mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 500 Euro
- Lastenpedelecs mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
- Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge (L1e bis L4e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro
- Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3.000 Euro
- Elektrische Vorrüstungen für Ladeinfrastruktur (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 1.000 Euro pro vorgerüstetem Stellplatz
- Normalladestationen (bis 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Anschaffung und Installation bis maximal 500 Euro pro Ladepunkt
- Schnellladestationen (ab 22kW) mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage, Anschaffung und Installation bis maximal 10.000 Euro pro Ladepunkt
- Beratungsleistungen mit 80 Prozent bis maximal 4.500 Euro
Für Inhaber*innen des München Pass verdoppelten sich die Förderquote sowie die maximalen Fördersätze. Mehr Informationen finden Sie unter dem Link "München Pass" in der Linkliste.
Details zu den Förderbedingungen finden Sie ebenfalls im Link "Fahrzeuge", "Ladeinfrastruktur" und "Beratungsleistungen"
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Vereine
- Genossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Sonstige juristische Personen nach Rücksprache
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen, Landes- und Bundesbehörden
- Die Antragstellung findet durch das Förderportal der Landeshauptstadt München statt.
- Sie müssen sich hier zunächst registrieren und können anschließend einen oder mehrere Förderanträge stellen.
- Die Benachrichtigung über die Förderung und die weitere Kommunikation findet über das Förderportal statt.
- Bitte senden Sie uns keine Emails mit Fragen zu gestellten Förderanträgen, sondern nutzen Sie die Mitteilungsfunktion im Förderportal
- Den Link zum Förderportal finden Sie bei den Informationen zu den jeweiligen Förderobjekten.
Informationen zum abgelaufenen Förderprogramm
Bereits gestellte Anträge im abgelaufenen Förderprogramm "München emobil" werden weiter bearbeitet. Bitte lassen Sie uns hier alle Unterlagen zukommen sobald Sie Ihre Maßnahme umgesetzt haben. Informationen zum abgelaufenen Förderprogramm finden Sie in der Förderrichtlinie 2021 .