Förderung für Beratung rund um Elektromobilität
Wenn Sie ein Beratungsvorhaben zum Thema Elektromobilität im Stadtgebiet München beauftragen, können Sie eine Förderung beantragen.
Erst nach Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmebeginn dürfen Sie die Beratungsleistung beauftragen.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Allgemeine Vorraussetzungen:
- Beratungsleistung durch im Förderportal gelistete Berater*innen für Elektromobilität oder Berater*innen mit entsprechender Qualifikation
- Beratung zu Vorhaben im Stadtgebiet München
Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.
Benötigte Unterlagen
- Einen vorzeitigen Maßnahmebeginn können Sie formlos per Email mit der Art und Anzahl der Ladeinfrastruktur beantragen.
- Ein Antrag kann ab dem 1. April 2023 im Förderportal gestellt werden
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Fragen & Antworten
Förderfähig sind Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität, die von qualifizierten Beratern erbracht werden.
Bei der Beantragung können Sie aus allen bei uns bekannten Beratern wählen. Sollten Sie Ihren Berater nicht in der Liste finden können Sie Ihn dennoch angeben und einen entsprechenden Nachweis über die Qualifikation hinzufügen.
Die Beratung muss eine Mobilitätsanalyse, eine technische Präsentation und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhalten. Desweiteren muss eine Ökobilanz sowie die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.
Derzeit kann per Email ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden. Die Antragstellung wird erst ab dem 1. April 2023 im Förderportal möglich sein.
Die Beauftragung der Beratungsleistung darf erst nach dem Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgen.
Ja, eine Anzahlung zählt als Beauftragung und ist erst nach dem Erhalt der Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erlaubt.
Beratungsleistungen werden mit 80 % der Nettokosten gefördert.
Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 €.
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG E-Mobilität
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Bayerstraße 28a
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