Erwerbstätigkeit, Arbeitsmigration und Au-pair

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Erwerbstätigkeit, Arbeitsmigration und Au-pair.

Informationen für Werkvertragsarbeitnehmer

Sie sind Ausländer*in und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
zur Dienstleistung

Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair dürfen Staatsangehörige zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern – außer der Europäischen Union, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen – kommen.
zur Dienstleistung

Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst

Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
zur Dienstleistung

Ähnliche Artikel

This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards.

Informationszentrum Einwanderung

Sie möchten Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einstellen? Dann können Sie mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz das Verfahren beschleunigen.

Jobs im Auslandsstudium

Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten für internationale Studierende.

Arbeitgeberwechsel

Was Sie bei einem Arbeitgeberwechsel als internationale Fachkraft wissen müssen.