Erwerbstätigkeit, Arbeitsmigration und Au-pair

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Erwerbstätigkeit, Arbeitsmigration und Au-pair.

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
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Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.
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Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst

Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.
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