Abbiegepfeile: Ampeln, Grünpfeil und Wechselverkehrszeichen
An Kreuzungen mit Ampeln sorgen zusätzlich angebrachte Abbiegepfeile für eine Verflüssigung des Verkehrs.
Grünpfeilschild für Rechtsabbieger
Ist an einer Ampel ein Schild mit einem grünen Pfeil angebracht, dürfen Fahrzeuge auch bei einem roten Lichtzeichen rechts abbiegen. Das reduziert nicht nur die Wartezeiten für Autos und Busse, sondern auch Abgase und Lärm.
Gegen die Grünpfeilschilder wird manchmal angeführt, dass sie Fußgänger*innen und Radfahrer*innern gefährdeten. Unsere Erfahrung in der Verkehrssteuerung hat jedoch gezeigt, dass sich bei sorgfältiger Auswahl der Standorte das Unfallgeschehen durch Grünpfeilschilder nicht verändert.
Ausschlusskriterien für einen Grünpfeil-Standort sind so beispielsweise:
- mangelnde Sicht auf Verkehrsteilnehmer*innen mit Lichtzeichen "GRÜN",
- starker kreuzender Fuß- oder Radverkehr oder zu kreuzender Zweirichtungsradweg,
- mehrere Spuren für Rechtsabbieger oder entgegenkommender Verkehr mit Linksabbiegersignal,
- mögliche Gefährdung von Schulkindern, Menschen mit Behinderung oder älteren Menschen.
Ist ein Grünpfeil erst einmal eingerichtet, können auch Sie als Autofahrer*in dazu beitragen, dass Ihr Abbiegemanöver für alle Beteiligten sicher abläuft. Fahren Sie vorsichtig und halten Sie sich in jedem Fall an die geltenden Regeln beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
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Ist die Ampel rot, stoppen Sie an der Haltelinie.
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Gewähren Sie Fußgänger*innen und Fahrrädern Vorrang.
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Fahren Sie langsam zur Sichtlinien vor.
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Kommt kein Querverkehr, dürfen Sie abbiegen.
Grünpfeilschilder gibt es in München übrigens nicht nur für Kraftfahrzeuge: Im März 2006 verwendete die Verkehrssteuerung der Landeshauptstadt erstmalig in Deutschland das Grünpfeilschild auch für einen Radweg. Radfahrer*innen können nun von der Wendl-Dietrich-Straße kommend auch bei roter Fahrradampel nach rechts in Richtung Rotkreuzplatz abbiegen.
Abbieger-Lichtsignal
An einigen Ampeln zeigen Abbiegepfeile nach links oder rechts. Diese können neben der dreiteiligen Ampel angebracht sein oder auch allein stehen. Durch die gesonderte Schaltung der Abbiegepfeile wird der Verkehr verflüssigt und die Umwelt entlastet.
Das Lichtsignal kann drei Farben annehmen:
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Grünpfeil (grüner Pfeil auf schwarzem Grund):
Der Verkehr ist in Pfeilrichtung freigegeben. -
Gelbpfeil (schwarzer Pfeil auf gelben Grund):
Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. -
Rotpfeil (schwarzer Pfeil auf roten Grund):
Halt vor der Kreuzung.
Zusätzlicher Linksabbiegepfeil
Linksabbiegerpfeile sind aus Sicht eines Fahrenden diagonal gegenüber angebracht. Sie werden daher auch als Diagonalgrün bezeichnet.
Es gibt ein- und zweiteilige Lichtsignale für Linksabbiegepfeile:
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Das einteilige Linksabbiegerhilfssignal besteht nur aus dem Grünpfeil-Lichtsignal. In München kann das Diagonalgrün auf verschiedene Arten gezeigt werden:
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Das Räumsignal ermöglicht wartenden Linksabbiegern - bei "ROT" für den Gegenverkehr - ein Abfließen aus dem Kreuzungsbereich
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Beim Nachlauf können mehr Fahrzeuge abbiegen, als sich zwischen der ersten Warteposition und dem signalisierten Querschnitt aufstellen können. Der Gegenverkehr hat "ROT" und muss warten.
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Zweiteilige Linksabbiegesignale gibt es in der Lichtsignalkombination "GELB" und "ROT". Sie werden in Ausnahmefällen oder bei starken gegenläufigen Linksabbiegeströmen verwendet. Sie werden auch eingesetzt, wenn Tram oder Bus auf einer eigenen Fahrspur parallel zur Fahrbahn fahren.
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Beispiel: Eine Straßenbahn kann sich per Infrarotkontakt an der Ampelkreuzung anmelden, um "GRÜN" zu erhalten. Der Linksabbieger der entgegenkommenden Fahrtrichtung bekommt dann das "ROT"-Signal angezeigt. Dies führt zu mehr Pünktlichkeit bei der Tram und zu sicherem Abbiegen für die anderen Verkehrsteilnehmer*innen.
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Zusätzlicher Rechtsabbiegepfeil
Rechtsabbiegerpfeile sollten nur angebracht werden, wenn eine überbreite oder eigene Fahrspur zur Verfügung steht.
Es gibt Rechtsabbiegerpfeile mit einteiligem und mit zweiteiligem Lichtsignal.
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Einteilige Rechtsabbiegerhilfssignale bestehen nur aus dem Grünpfeil-Lichtsignal. Sie können eingesetzt werden, wenn kein parallel geführter Fuß- oder Radweg vorhanden ist. Wenn das Hauptsignal von "ROT und GELB" auf "GRÜN" wechselt, erfolgt im selben Moment für den Zusatzsignalgeber "Grüner Pfeil" der Übergang von "GRÜN" auf "DUNKEL".
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Zweiteilige Rechtsabbiegerhilfssignale mit den zwei Feldern "GRÜN" und "GELB" sind bei parallel geführten Fuß- oder Radwegen erforderlich. Nach "GELB" des Rechtsabbiegerhilfssignals muss mindestens zwei Sekunden "DUNKEL" gezeigt werden, bevor die kreuzende Fußgängerfurt durch "GRÜN" freigeben wird. Während der Rotpfeil das Halten für Rechtsabbieger anordnet erhält der parallel geführte Fußgänger "GRÜN".
Wechselverkehrszeichen
In München zeigen Wechselverkehrszeichen an Ampeln die Fahrtrichtung an und fördern durch Abbiegebestimmungen die Flüssigkeit des Verkehrs.
Abbiegeverbote, insbesondere das Verbot des Linksabbiegens, steigern auf stark frequentierte Straßen die Leistungsfähigkeit von Kreuzungen und dienen der Sicherheit. Im Kreuzungsbereich kann ein Linksabbieger schnell einen Rückstau verursachen. Ein Verbot des Linksabbiegens in engen und stark befahrenen Straßen unterstützt auch die Beschleunigung von Tram oder Bus.
Abbiegeverbote werden mithilfe von Wechselverkehrszeichen (WVZ) gekennzeichnet: Die weißen Pfeile auf blauem Grund zeigen die erlaubten Fahrtrichtungen an. Wechselverkehrszeichen können zeitweise gezeigt, geändert oder aufgehoben werden. Sie können mit Lichtzeichenanlagen kombiniert und dem Verkehrsprogramm entsprechend aktiviert werden.