Vermietung des Cafés im Museum Villa Stuck
Die Landeshauptstadt München vermietet im Rahmen eines Mieterauswahlverfahrens ein Museumscafé im Museum Villa Stuck.
Angaben zur Immobilie
- Objektart: Museumscafé
- Stadtteil: Bogenhausen (13. Stadtbezirk)
- Straße, Hausnummer, PLZ: Prinzregentenstraße 60, 81675 München
- Gesamtfläche: ca. 218 m²
- Anzahl Räume: 2 Haupträume (Gastraum/Museumsfoyer, Küche); 3 Nebenräume (Lager, WC, Schleusen); Freifläche im Künstlergarten
- Küche/Teeküche: ja
- Keller: nein
- Etage/Etagenzahl: Unter- und Erdgeschoss
- Personenaufzug: ja
- Freifläche: ca. 90 m²
- Anzahl Parkflächen: keine
- Barrierefrei (Betriebsräume): nein
- Barrierefrei (Café): ja
- Starkstrom: ja
- DV-Verkabelung: ja
- Bodenbelag: Foyer -> Naturstein; Küche -> Fliesen; Lager -> Parkett; Garten -> Kies
- Objektzustand: teilrenoviert
- Baujahr: 1898
- Jahr der Modernisierung: abgeschlossen 2025
- Heizungsart: Zentralheizung
- Energieart: Gasheizung
- Energieausweis: liegt nicht vor, denkmalgeschütztes Gebäude (Gastherme wurde im Rahmen der Sanierung erneuert)
- Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: ja
- Verfügbar ab: Mai 2026 (Betriebsbeginn am 14. Mai 2026)
Gender-Hinweis
Die in dieser Ausschreibung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf sämtliche Geschlechter. Auf gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Gestellte Ausstattung vom Vermieter
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Tische und Stühle für den Innen- und Außenbereich (detaillierte Aufstellung siehe Inventarliste)
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Cafétresen im Innenbereich mit Kühlzügen, Kuchenvitrine und kleinem Spülbecken
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Lagerregale
Zu stellende Ausstattung vom Mieter
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Kücheneinrichtung; die Beschaffung und der Unterhalt der Kücheneinrichtung liegt beim Mieter.
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Weitere Geräte (beispielsweise: Kaffeemaschine, Ausstattung des Vorbereitungsraumes etc.)
Wegen des Gesamtkonzeptes des Foyers ist eine Änderung der vom Vermieter gestellten Ausstattung und eine Ausweitung der Flächen durch den Mieter nicht möglich.
Es ist kein Fettabscheider vorhanden.
Das Museum Villa Stuck liegt im Stadtteil Bogenhausen unweit des Friedensengels. Das denkmalgeschützte Gebäude stammt aus den Jahren 1897/98 bzw. 1914/15 und wurde zwischen 1998 und 2005 umfassend saniert und 2024 bis 2025 modernisiert.
Die Ausstellungsflächen teilen sich in die Historischen Räume der Villa (Dauerausstellung im EG und 1. OG) und die Villa im 1. und 2. Obergeschoss sowie das Neue Atelier (ca. 3-6 wechselnde Ausstellungen pro Jahr). Ausgehend von den bisherigen Erfahrungswerten ist von einer jährlichen Besucherzahl von ca. 15.000 bis 20.000 Besuchern auszugehen.
Im Foyer des Museums ist neben dem Mobiliar für die Museumsgastronomie die Kassentheke für den Ticket- und Bücherverkauf untergebracht. Hier sowie im Künstlergarten befinden sich die Flächen des Museumscafés (siehe Plan). Diese Bereiche sind – auch ohne eine Eintrittsgebühr entrichten zu müssen – frei für jedermann zugänglich.
- Caféfläche EG: bis zu 40 Sitzplätze im Foyer, ca. 68 m²
- Freifläche: bis zu 60 Sitzplätze, ca. 90 m²
- Gesamtfläche UG ca. 60 m² (Küche/Vorbereitungsraum, Lagerraum, Personal-WC)
Das Museum Villa Stuck befindet sich an der Prinzregentenstraße 60. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Haltestellen „Friedensengel/Villa Stuck“ der Buslinie 100 und der Tram 17.
Die nächsten U-Bahn-Haltestellen befinden sich am Max- Weber-Platz und am Prinzregentenplatz.
Das Museumscafé dient in erster Linie der Versorgung der Museumsbesucher mit Speisen und Getränken. Idealerweise können durch die Bewirtschaftung des Museumscafés weitere Besucher für das Museum interessiert und gewonnen werden, beispielsweise durch spezielle Mittagsangebote („Business Lunch“) für Mitarbeiter der umliegenden Büros, des Krankenhauses Rechts der Isar, für die museumseigenen Mitarbeiter und Gäste des Museums.
Die Beachtung spezieller Speisevorschriften ist nicht erforderlich – jedoch das Angebot vegetarischer Küche. Wünschenswert ist ein 60 % Anteil von bio-regionalen Lebensmitteln. Dafür sollten die verwendeten Lebensmittelprodukte schon jetzt einen Anteil von mindestens 60 % Bioqualität gemäß der EU-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihren Durchführungsverordnungen aufweisen. Sie sollten zudem aus regionaler Herkunft, in einem Umkreis von 100 km um München stammen und in diesem Umkreis erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein. Kaffee, Tee und Schokolade sollten aus fairem Handel angeboten werden.
Die Küche ist als Teilküche konzipiert. Es ist nur die geruchs- und fettfreie Speisezubereitung möglich. Vorgefertigt angelieferte Speisen können in der Küche erwärmt werden. Daher sollte das Mietobjekt idealerweise als Zweit- oder Filialbetrieb mit örtlicher bzw. regionaler Ver- und Entsorgungsmöglichkeit geführt werden.
Bei der Angebots- und Preisgestaltung ist insbesondere auch auf Familien Rücksicht zu nehmen.
Öffnungszeiten des Museums Villa Stuck
Dienstag, Donnerstag bis Sonntag 11 bis 18 Uhr
Mittwoch 11 bis 20 Uhr
Erster Freitag im Monat („Friday Late“) 11 bis 22 Uhr
Einschließlich der Feiertage, abzüglich durchschnittlich zwei Schließtagen pro Jahr (Faschingsdienstag, Heiligabend); bei Veranstaltungen nach Absprache.
Besichtigungstermin
Am Dienstag, den 17. Februar 2026, um 10 Uhr findet ein Besichtigungstermin (Dauer: ca. eine Stunde) für Interessenten am Mietobjekt statt. Sofern Interesse am Besichtigungstermin besteht, bitten wir um vorherige Anmeldung unter
im-vs.kom@muenchen.de. Sie werden ggf. über Änderungen hinsichtlich des Datums sowie der Uhrzeit informiert.
Hinweis zu den Bildern
Die Möblierung des Foyers wird im Rahmen der Sanierung neugestaltet.
Beschränkungen
Mangels einer Vollküche ist das Kochen im Mietobjekt nicht gestattet; insbesondere ist auch kein Fettabscheider vorhanden. Es können lediglich vorbereitete Speisen aufgewärmt werden, wobei die Vorbereitung der Speisen extern, z.B. in einer anderen Küche des zukünftigen Mieters erfolgen sollte.
Das Warenangebot ist mit dem Museum Villa Stuck abzustimmen.
Der Name des Cafés ist in Abstimmung mit dem Museum Villa Stuck festzulegen.
Werbung jeglicher Art durch / für das Café innerhalb und außerhalb des Museums muss durch das Museum Villa Stuck genehmigt werden.
Der Stromverbrauch des Cafébetriebs (Küche) ist auf maximal 25 KW festgelegt.
Es besteht Rauchverbot im gesamten Gebäude.
Das Café hat den Museumsbetrieb zu ergänzen, muss sich diesem jedoch zeitweise auch unterordnen. Dazu gehört auch die Bewirtung bei den museumseigenen Veranstaltungen. Für diese können gesonderte Preisregelungen vereinbart werden.
Im Rahmen von museumseigenen Veranstaltungen kann es in Ausnahmen der Fall sein, dass kein Cafébetrieb möglich ist.
Im Rahmen der Raumvermietung mit kulturellem Bezug durch das Museum Villa Stuck besteht die Möglichkeit auch außerhalb der Öffnungszeiten gastronomische Leistungen des Cafés anzubieten (z.B. gastronomischer Empfang in Verbindung mit einer Museumsführung).
Dem Mieter sind die Festlegungen, Ziele und Leitideen des Beschlusses des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt München vom 20. Juli 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03573) bekannt, die er beim Betrieb des Cafés möglichst umzusetzen versucht.
Speisen und Getränke darf der künftige Mieter hierbei nur in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgeben und nur Mehrwegbesteck zur Verfügung stellen. Bei Ausgabe zum Verzehr außerhalb der Mietsache ist der Mieter zusätzlich verpflichtet, Pfand für die Rückgabe von Verpackungen, Behältnissen und Mehrwegbesteck zu erheben.
Konkurrenzschutz
Ein Konkurrenzschutz des Mieters besteht nicht. Der Vermieter übernimmt weder Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzziels noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzziels.
Mietpreis
Die Miete besteht ab Vertragsbeginn aus einer prozentualen Umsatzmiete (siehe nächster Punkt) von 8 % des im Vertragsobjekt erzielten Jahresnettoumsatzes. Vor Beginn des zweiten Betriebsjahres werden die Umsätze des vergangenen Jahres evaluiert und der Mietpreis überprüft. In Abhängigkeit vom ermittelten Umsatz des vergangenen Jahres wird der Mietpreis ab dem zweiten Jahr angepasst. Er besteht dann aus einer monatlichen Mindestmiete (nettokalt) zuzüglich einer prozentualen Umsatzmiete von mindestens 8 %.
Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerfrei (gemäß § 4 Nr. 12 S. 1a UStG); d.h. kein Ausweis eines USt- Vorabzugs für den Mieter.
Darüber hinaus trägt der Mieter sämtliche Betriebskosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Es wird eine monatliche Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 376,-- € und eine monatliche Vorauszahlung für übrige Nebenkosten in Höhe von 105,47 € erhoben. Die Nebenkosten werden zum 30. Juni 2026 überprüft, wenn neue Abrechnungsdaten nach der Sanierung vorliegen.
Elektrizität für die Mietsache hat der Mieter direkt auf eigene Rechnung vom Versorgungsunternehmen zu beziehen.
Umsatzmiete
Die Umsatzmiete wird aus dem Umsatz im jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
Berechnungsbeispiel:
Umsatz im Kalenderjahr = 100.000 €
Umsatzmiete = 8 % aus 100.000 € = 8.000 €
Geschuldete Umsatzmiete = 8 % aus 100.000 € = 8.000 € (Umsatzmietforderung)
Geldkaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit (Barhinterlage) in Höhe von mindestens 5.000 € hinterlegt.
Schuldbeitritt
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird ein Schuldbeitritt vereinbart, sofern der Mieter als GmbH oder vergleichbare Gesellschaftsform fungiert.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Betriebspflicht
Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter vertraglich dazu verpflichtet, die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für das Publikum offen zu halten und sein Geschäft in der Mietsache zu betreiben.
Untervermietung
Eine Untervermietung wird ausgeschlossen.
Hinweis
Der Vermieter übernimmt weder eine Garantie für das Erzielen eines bestimmten Umsatzes noch für das Erreichen eines bestimmten Absatzes des Warensortiments (Unternehmerische Verantwortung).
Bewerbungsverfahren
Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen. Beachten Sie bitte die Checkliste unter Anlagen zur Ausschreibung (Link).
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Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
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Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
Stellen Sie bitte Ihr berufliches Profil hinsichtlich des ausgeschriebenen Cafés mit Lebenslauf und Referenzen dar. Kenntnisse und Erfahrungen in der langjährigen Führung/Leitung eines eigenen Betriebes sind von Vorteil. -
Aussagekräftiges Konzept zum Betrieb des Cafés und Businessplan
Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Café sowie das geplante Produktsortiment dar.
Wichtige Aspekte:
Neben den allgemeinen Anforderungen (siehe „Auflagen/Beschränkungen“) ist uns wichtig, dass das Angebot zeitgemäß ist und den Ansprüchen der Besucher (internationales, multikulturelles und -religiöses Publikum aller Altersstufen) des Museums entspricht (auch vegetarisch und vegan, vollwertig, allergikerfreundlich etc.).
Bitte benennen Sie uns Ihr Angebot an Speisen und Getränken, ggf. mit zusätzlichen Erläuterungen.
Die Preisgestaltung soll die Zahlkraft des breitgefächerten Publikums (u. a. Familien) widerspiegeln.
Bitte nennen Sie uns für Ihr Speisen- und Getränkeangebot (siehe oben) die geplanten Preise.
Das Personalkonzept soll Aussagen dazu treffen, wie das Personal rekrutiert, geschult, angestellt und vor Ort eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass das Personalkonzept dem Ort gerecht wird und das eingesetzte Personal für den Museumskontext geeignet ist (Sprachkenntnisse, Offenheit gegenüber anderen Personen, Kulturen, Lebensweisen).
Bitte gehen Sie in Ihrem Personalkonzept auf die vorgenannten Punkte ein.
Das Café im Foyer und im Künstlergarten des Museums Villa Stuck ist räumlich nicht abgetrennt und damit gut sichtbar. Für Mai 2026 ist die Neuausstattung des Cafés geplant mit einer fest verbauten Cafétheke und neuem Mobiliar für den Innenbereich. Die Planung der Neuausstattung ist jederzeit einsehbar. Die von dem Betreiber einzubringenden Betriebsteile (z. B. Kaffeemaschine, Geschirr, Besteck, Dekoration) sollen sich gestalterisch mit dem neuen Mobiliar ergänzen.
Bitte erläutern Sie Ihr gestalterisches Konzept. -
Betriebskonzept
Bewerbungen von Ausbildungsbetrieben werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Es ist jedoch keine Vorgabe, dass das Café von einem Ausbildungsbetrieb betrieben wird. Bitte fügen Sie, soweit einschlägig, Nachweise Ihres Ausbildungsbetriebs sowie Ausbildungskonzepts für den Betrieb des ausgeschriebenen Cafés bei. -
Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister
(nicht älter als 3 Monate) -
Führungszeugnis*
(bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate) -
Gewerbezentralregisterauszug*
(bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate) -
Original-Zertifikat der SCHUFA-Bonitätsauskunft (bei natürlichen Personen) bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft (bei juristischen Personen) in Kopie*
(nicht älter als 3 Monate)
Eine Kopie der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten reicht nicht aus. -
Schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)*
(nicht älter als 3 Monate)Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 2. März 2026.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2, 80335 München
oder per E-Mail an:
im-vs.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
- negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199) bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
- angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
- angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanentem Konkurrenzschutz
- wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:
- Konzeptqualität 100 %
Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.
Eine Gesamtübersicht über alle Unterkriterien ("Kriterienkatalog") und deren Gewichtung finden Sie in den "Anlagen zur Ausschreibung".
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:
Ansprechpartnerin
Nina Berke