Einzelhandelsgeschäft in der Münchner Altstadt zu vermieten
Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens eine Ladenfläche in der Münchner Innenstadt - Rindermarkt 10, 80331 München.
Angaben zur Immobilie
- Objektart: Einzelhandelsgeschäft
- Stadtteil: Altstadt
- Straße, Hausnummer, PLZ: Rindermarkt 10, 80331 München
- Gesamtfläche: ca. 42 m2 (davon rd. 31 qm Ladenfläche EG und rund 11 m2 Lagerfläche UG)
- Flächen teilbar: nein
- Anzahl Räume: 1
- Küche/Teeküche: nein
- Keller: ja
- Etage/Etagenzahl: EG
- Personenaufzug: nein
- Freifläche: nein
- Anzahl Parkflächen: keine
- Barrierefrei: nein
- Starkstrom: nein
- DV-Verkabelung: ja
- Bodenbelag: Estrich (weiterer Bodenbelag vom Mieter einzubringen)
- Objektzustand: Zweitbezug nach Sanierung
- Baujahr: 1905
- Jahr der Modernisierung: 2018/2019
- Heizungsart: Zentralheizung
- Energieart: Fernkälfte (Vorrichtung), Fernwärme
- Energieausweis: liegt nicht vor
- Verfügbar ab: 1. August 2026
- Besichtigungstermine: nur nach Vereinbarung
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Das Ladengeschäft wurde im Jahr 2018/2019 umfassend saniert. Der Unterboden besteht aus Estrich; ein geeigneter Bodenbelag ist vom zukünftigen Mieter auf eigene Kosten einzubringen. Die Fassade verfügt über ein großes Schaufenster sowie eine Glastüre. Zusätzlich steht ein Lagerraum mit Anschlüssen für eine Teeküche sowie ein WC im Untergeschoss zur Verfügung.
Im Erdgeschoss befinden sich eine Klimaanlage des Vormieters sowie ein Wasseranschluss. Beide Einrichtungen können auf Wunsch kostenfrei übernommen werden.
Übernimmt der Mieter die vorhandenen Einrichtungen, ist er verpflichtet, diese während der Mietzeit auf eigene Kosten instand zu halten und sie beim Auszug fachgerecht und auf eigene Kosten zurückzubauen.
Das Ruffinihaus befindet sich im Zentrum der Stadt München und wurde 1905 erbaut. Es handelt sich bei diesem Gebäude um ein Einzeldenkmal. Gegebenenfalls ist die Schaufensterbeleuchtung/-gestaltung im Vorfeld mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Das Ruffinihaus wurde in den Jahren 2018/2019 umfassend saniert und beherbergt viele Traditionsgeschäfte. Im Erdgeschoss des Ruffinihaus befinden sich zu allen drei Seiten Ladengeschäfte.
Die Ladeneinheit befindet sich im Ruffinihaus in guter Altstadtlage. Der Eingang des Ladens ist zur Sendlinger Str. hin ausgerichtet. Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist aufgrund der zentralen Lage ausgezeichnet.
S- und U-Bahnhaltestellen sowie Straßenbahn- und Buslinien befinden sich in nächster Nähe zum Ladengeschäft.
Die Landeshauptstadt München strebt für ihre Ruffinihaus Ladengeschäfte einen gesunden Branchenmix mit Geschäften, die sich möglichst konkurrenzlos (keine Überschneidungen im Hauptwarensortiment) in die Gesamtheit der Ruffinihaus-Ladengeschäfte einfügen. Wir begrüßen dabei grundsätzlich Bewerbungen aller Branchen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Sämtliche Veränderungen/Eingriffe (u.a. Wanddurchbrüche), die die Gebäudesubstanz verändern, sind nicht gestattet.
Geldkaution
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten (nettokalt) hinterlegt (Geld- bzw. Barkaution).
Betriebspflicht
Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter*innen vertraglich dazu verpflichtet die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für die Kundschaft offen zu halten und das Geschäft zu betreiben.
Ausschließliche Nutzung als Einzelhandelsgeschäft
Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben ist eine ausschließliche Nutzung als Einzelhandelsgeschäft vorgesehen, sodass insbesondere eine gastronomische Nutzung ausgeschlossen sind.
Konkurrenzschutz
Aus Konkurrenzschutzgründen sind folgende Nutzungen ausgeschlossen:
- Fotofachgeschäft
- Souvenirgeschäft
- Verkauf von Gewürzen, sowie Geschenken, Utensilien und Kursen rund um das Thema Gewürze
-
Verkauf von Handschuhen und Accessoires
-
Schuhfachgeschäft
-
Brillenfachgeschäft
-
Verkauf von Damenwäsche und Dessous
-
Brautmodefachgeschäft
-
Goldschmiede
-
Eisverkauf
-
Verkauf von Perücken, Haarteilen und Haarverlängerungen
-
Verkauf von Büchern und Antiquariat
-
Hörgerätefachgeschäft
-
Verkauf von Tabakwaren, Lottowaren und Zeitschriften
-
Herrenmode inkl. Trachtenmode
-
Verkauf von Olivenöl, Raumdüften, Geschirr aus Bambus
-
sowie Geschenkartikeln aus Olivenholz
-
Verkauf von Damenbekleidung
-
Cashmere-Bekleidung
Treffpunkt: Ruffinihaus, Rindermarkt 10, vor dem Ladengeschäft
Die Besichtigungstermine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung an folgenden Tagen möglich:
- Mittwoch, den 08. Juli 2026 von 9 bis 14.00 Uhr
- Donnerstag, den 16. Juli 2026 von 9 bis 14.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Besichtigungstermin am gewünschten Tag und zur gewünschten Uhrzeit über folgende E‑Mail‑Adresse:
Bewerbungsverfahren
Die ausgeschriebene Mietfläche kann nur an Bewerber*innen vergeben werden, die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Bewerber/die Bewerberin darf kein(e) Filialist/Handelskette oder Franchisenehmer sein.
Ein(e) Filialist/Handelskette ist der Betreiber eines Einzelhandelsunternehmens mit zahlreichen vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten, rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Geschäftsstellen in der Regel mit einem großhandelsmäßigen Einkauf, einem entsprechenden Zentrallager sowie mit einheitlichem Sortiment und zentraler Verwaltung.
Ein Franchisenehmer ist ein eigen- und selbstständiger Unternehmer, der eine Lizenz für die kommerzielle Nutzung eines bereits bestehenden und etablierten Geschäftskonzepts erhalten hat.
Bewerber*innen, die vorgenannten Eignungskriterien nicht erfüllen, können bei der Mieterauswahl nicht berücksichtigt werden und scheiden automatisch vom Bewerbungsverfahren aus.
Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:
- Mietpreisangebot
Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete bestehen.
Die Nettokaltmiete muss dabei mindestens 2.700,00 €/Monat betragen. Daneben sind Vorauszahlungen auf die Nebenkosten in Höhe von insgesamt 344,00 €/Monat zu entrichten. Für den Schaukasten beträgt das monatliche Entgelt 75,00 €/Monat.
Hinweis: Bei der Abgabe des Mietpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Mietpreises bei der Mieterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird (siehe Ziffer 5) und dass die Stadt München als Vermieterin das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Der angebotene Mietpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte. - Personalien
(vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.) - Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie
(nicht älter als 3 Monate) - Führungszeugnis*
(nicht älter als 3 Monate) - Gewerbezentralregisterauszug*
(nicht älter als 3 Monate) - Original-Zertifikat der SCHUFA-Bonitätsauskunft (bei natürlichen Personen) bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft (bei juristischen Personen) in Kopie*
(nicht älter als 3 Monate)
Eine Kopie der bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten reicht nicht aus.
- Schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)*
(nicht älter als 3 Monate) - Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung
Bitte legen Sie in Ihrer Bewerbung eine ausführliche Darstellung der besonderen Merk-male und konzeptionellen Schwerpunkte Ihres geplanten Betriebs für das ausgeschriebene Ladengeschäft vor. Ihre Ausführungen sollen nachvollziehbar erläutern, wodurch sich Ihr Konzept von anderen Angeboten unterscheidet und welchen Mehrwert es für den Standort bietet.
Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihr vorgesehenes Hauptwarensortiment klar und eindeutig einzugrenzen. Aus Ihrer Beschreibung soll ersichtlich werden, welche Produktgruppen den Kern Ihres Angebots bilden und welche Waren Kundinnen und Kunden künftig regelmäßig erwarten dürfen. - Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung
Bitte legen Sie in Ihrer Bewerbung eine ausführliche Darstellung der besonderen Merkmale und konzeptionellen Schwerpunkte Ihres geplanten Betriebs für das ausgeschriebene Ladengeschäft vor. Ihre Ausführungen sollen nachvollziehbar erläutern, wodurch sich Ihr Konzept von anderen Angeboten unterscheidet und welchen Mehrwert es für den Standort bietet.
Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihr vorgesehenes Hauptwarensortiment klar und eindeutig einzugrenzen. Aus Ihrer Beschreibung soll ersichtlich werden, welche Produkt-gruppen den Kern Ihres Angebots bilden und welche Waren Kundinnen und Kunden künftig regelmäßig erwarten dürfen. - Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.
Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 24. Juli 2026
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Denisstraße 2, 80335 München
oder per E-Mail an:
im-ruffinihaus.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
- negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (Bonitätsindexklassen Akzeptabel, Ausreichend, Ungenügend bzw. Score von 709 Punkten)
- angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
- angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanentem Konkurrenzschutz
- wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:
- Konzeptqualität 60%
- Mietpreisangebot 40%
Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.
Eine Gesamtübersicht über alle Unterkriterien und deren Gewichtung ist in den Anlagen dargestellt:
Hinweis zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:
https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html