Aufenthaltserlaubnis – Suche nach Ausbildungsplatz

Sie wollen in München eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Beschreibung

Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Sie sich bis zu sechs Monate in Deutschland aufhalten, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Während dieser Zeit dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Visum
Vor der Einreise müssen Sie ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den USA oder dem Vereinigten Königreich können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor Beginn die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Nach der Einreise
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz anmelden.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor Ihr Visum/ Aufenthaltstitel abläuft. Falls Sie visafrei einreisen können, müssen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise stellen. Bitte reichen Sie das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen entweder online oder per Post ein. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin.

Voraussetzungen

  • Anmeldung des Hauptwohnsitzes in München
  • Gültiger Nationalpass
  • 25. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein
  • Schulabschluss, der zu einem Hochschulzugang berechtigt oder Abschluss einer deutschen Auslandsschule
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
  • Lebensunterhaltssicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts
  • Krankenversicherung ab Zeitpunkt der Einreise notwendig

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Nationalpass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde
  • Gültiges Visum zur Einreise
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt: Der Nachweis kann durch die Eröffnung eines Sperrkontos mit mindestens 1.027 Euro pro Monat (Jahr 2023) oder durch eine Verpflichtungserklärung oder Einkommen der Eltern (Erklärung der Eltern, für die Dauer der Ausbildungsplatzsuche den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern der letzten drei Monate) erbracht werden.
  • Nachweis über Krankenversicherung (Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung)
  • Nachweis über einen ausländischen Schulabschluss oder Abschluss einer deutschen Auslandsschule mit Hochschulzugangsberechtigung
  • Deutschnachweis: Sprachzertifikat über gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen eines ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters (Goethe-Institut, TestDAF-Institut, telc GmbH, ÖSD, ECL) oder Zeugnis über den Schul-, Studienkolleg-, Berufsausbildungs- oder Hochschulsabschluss in deutscher Sprache
  • Schriftliche Einverständniserklärung der zur Personensorge berechtigten Personen (Eltern), wenn unter 18 Jahren alt

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10 bis 12 Wochen

Gebührenrahmen

  • Erwachsene: 100 Euro
  • Minderjährige: 50 Euro


Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§ 17 Abs. 1 AufenthG

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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