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28 Ergebnisse für "Zulassungsstelle"
Kfz-Angelegenheiten für auswärtige Autohäuser
Ihr Autohaus nicht in München ansässig? Dann können Sie für Ihre Kfz-Angelegenheiten bei der Münchner Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren.
Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Fahrzeug umschreiben von außerhalb nach München
Wenn Sie Eigentümer eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Ort zugelassen ist oder Sie mit Fahrzeug nach München umziehen, dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben.
Fahrzeug wieder anmelden
Wenn ein Fahrzeug (auch Anhänger) abgemeldet war und nun wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden soll, finden Sie hier alle Informationen.
Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden
Um aus dem Ausland eingeführte Kraftfahrzeuge und Anhänger hier anzumelden, müssen Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden.
Fabrikneues Fahrzeug anmelden
Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug zuzulassen können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden.
Wechselkennzeichen
Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.
Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.
Probleme bei Kfz-Versicherung oder KfZ-Steuer
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder Sie haben ihre Kfz-Steuer nicht bezahlt? Dann müssen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Halter- und Datenbestätigungen für ein Kraftfahrzeug beantragen
Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.
Wunschkennzeichen
Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“ auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Befreiung von der Gurtpflicht oder Helmpflicht
Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung.
Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Wenn sich in München die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie das in den Fahrzeugpapieren eingetragen lassen.
Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.
Ausfuhrkennzeichen beantragen
Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen
Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.
Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Fahrzeug umschreiben innerhalb Münchens
Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).
Fahrzeug abmelden
Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.
Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal fünf Tage.
Saisonkennzeichen beantragen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein Zeitraum festgelegt werden, für den die Zulassung jedes Jahr gelten soll.
Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.
Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden
Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.