Bürgerservice-Suche
30 Ergebnisse für "Interesse"
Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze (FKG)
Wenn Sie eine Beratung zu den Möglichkeiten einer gemeinsamen Wärmeversorgung im Bestandsquartier planen, können Sie eine Förderung beantragen.
Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen
Ausübung der vollen oder teilweisen elterlichen Sorge und gesetzlichen Vertretung für ein Kind durch das Jugendamt anstelle der Eltern.
Stipendium Interkulturelles / Internationales
Wenn Sie sich als Kulturschaffende*r interkulturell oder international weiterentwickeln möchten, können Sie sich für dieses Stipendium bewerben.
Anregung einer rechtlichen Betreuung
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Streetwork für Jugendliche und junge Erwachsene
Du bist Jugendliche*r oder junge*r Erwachsene*r und hast Probleme mit Familie, Schule, Sucht, Arbeit, Polizei oder Wohnung? Streetwork in deinem Stadtteil hilft.
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht
Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
Hausanschluss – Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser
Fachgerechte Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser: Der Netzbetreiber führt die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch.
Belegungsverstöße bei geförderten Wohnungen
Melden Sie uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass geförderte Wohnungen nicht in rechtmäßiger Weise genutzt werden oder ein Belegungsverstoß vorliegt.
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.
Produktionsunabhängige Förderung im Bereich Theater
Wenn Sie professionell im Theaterbereich der freien Szene arbeiten, können Sie sich für eine produktionsunabhängige Förderung bei der Stadt bewerben.
Produktionsunabhängige Förderung im Bereich Tanz
Wenn Sie professionell im Bereich Tanz in der freien Szene arbeiten, können Sie sich für eine produktionsunabhängige Förderung bei der Stadt bewerben.
Spenden einer Parkbank in einer städtischen Grünanlage
Für eine Spende in Höhe von 1.000 Euro können Sie eine Parkbank in einer städtischen Grünanlage aufstellen lassen – auf Wunsch auch mit einem Stifterschild.
Sühne- und Gütestelle
Die Sühne- und Gütestelle ist eine anerkannte Schlichtungsstelle. Sie führt außergerichtliche Schlichtungsverfahren durch.
Zweitpass, weitere Reisepässe
In der Regel dürfen Sie nur einen gültigen deutschen Pass besitzen. Für eine Ausnahme (Zweitpass, mehrere Pässe) müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Aufenthaltserlaubnis – Humanitärer Aufenthalt ohne Schutzstatus
Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber*innen, auf Anordnung der obersten Landesbehörde oder wenn die Ausreise unmöglich ist.
Christkindlmarkt – Genehmigung für Verkaufsstand
Sie möchten gerne mit einem Verkaufsstand auf dem Münchner Christkindlmarkt dabei sein? Hier bekommen Sie alle Informationen zur Anmeldung.
Integrationskurse
Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.
Auskunft aus dem Gewerberegister
Wenn Sie Informationen über einen Gewerbebetrieb innerhalb Münchens erhalten möchten, beantragen Sie hier eine Auskunft.
Bus & Bahn Begleitservice
Wenn Sie mobilitätseingeschränkt sind, unterstützt Sie der Bus & Bahn Begleitservice bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung
An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Lkw-Fahrverbot. Für zwingende Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.