Dienstleistungsfinder

19 Ergebnisse für "Hygiene"

Hygiene-Überwachung der Münchner Gemeinschaftsunterkünfte

Das Gesundheitsreferat überwacht die Hygiene in den in §36 Infektionsschutzgesetz genannten Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene im Stadtgebiet München.

Hygiene-Überwachung Gesundheits- und Körperpflege

Nicht-medizinische Schönheitspflege-Betriebe unterliegen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.

Beschwerde über Lebensmittel oder Hygienemängel

Die Lebensmittelüberwachung ist bei ihrer Arbeit auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen. Sie wollen sich über Lebensmittel oder Hygienemängel beschweren?

Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferats kontrolliert Betriebe im Stadtgebiet München, die Lebensmittel herstellen, lagern und verkaufen.

Hygiene-Überwachung der Bäder

Das Gesundheitsreferat überwacht in den öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern im Stadtgebiet die Beckenwasserqualität und allgemeine hygienische Anforderungen.

Erstbelehrung bei gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln

Bevor Sie in einer Küche oder Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder sonst gewerbsmäßigen Kontakt mit Lebensmitteln haben, müssen Sie eine Belehrung erhalten.

Anmeldung von nichtärztlichen Heilberufen

Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe haben eine selbstständige Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Fleischhygiene (Kontrollen)

Durch amtliche Kontrollen wird sichergestellt, dass nur Fleisch, das gesundheitlich und qualitativ einwandfrei ist, zu den Verbraucher*innen gelangt.

Imbiss eröffnen

Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.