Dienstleistungsfinder
19 Ergebnisse für "Gegenstand"
Verkaufsstand für selbst hergestelltes Kunsthandwerk
Wer einen Verkaufsstand für selbst gefertigte künstlerische oder kunsthandwerkliche Gegenstände betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Fundsache abholen
Wurden Sie benachrichtigt, dass Sie eine Fundsache abholen können? Dann müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.
Warenauslagen vor Geschäften
Wer Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Verlust melden – Fundsachen besichtigen
Wenn Sie etwas verloren haben, könnte es einige Tage dauern, bis es abgegeben wird. Sie können den Verlust melden oder die Fundsachen besichtigen.
Versteigerung von Fundsachen
Das Fundbüro führt öffentliche Versteigerungen von nicht abgeholten Fundsachen durch. Die Versteigerungen werden online oder in Präsenz durchgeführt.
Fundsache abgeben
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als zehn Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgeben.
Sperrmüllabholdienst
Zu Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in eine 120‑Liter‑Restmülltonne passen.
Feuerwerk (Pyrotechnik) anmelden
Wer aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstag, Jubiläum) ein privates Feuerwerk kaufen und abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis.
Pfandleihergewerbe – Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig ist, benötigt eine Erlaubnis.
Investitionsförderung ambulante Pflegedienste
Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.
Verleih von Wahlurnen und Sichtblenden
Das Kreisverwaltungsreferat verleiht kostenlos Wahlurnen und Sichtblenden für Wahlen.
Parkausweis für Handelsvertretungen
Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Gewerbe-Ummeldung
Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.
Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung
An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Lkw-Fahrverbot. Für zwingende Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Stadtbezirksbudget
Sie können aus dem Stadtbezirksbudget Zuwendungen für eigene Projekte beantragen oder Maßnahmen vorschlagen, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen.
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.