Dienstleistungsfinder
18 Ergebnisse für "Fliegen"
Abnahme Fliegender Bauten
Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.
Kampfmittelfund
Wenn Sie Kampfmittel (wie zum Beispiel eine Bombe) finden, informieren Sie umgehend die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (112).
Laternen, Teelichter und Luftballons steigen lassen
Bis zu 500 Luftballons dürfen Sie ohne Genehmigung steigen lassen. In ganz Bayern ist es verboten Laternen oder Teelichter steigen zu lassen.
Imbiss eröffnen
Wenn Sie einen mobilen Imbiss eröffnen und an wechselnden Standorten betreiben möchten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte.
Reisegewerbe-Erlaubnis beantragen
Wer ein Reisegewerbe ausüben will, muss dazu vorher die Erlaubnis der Gewerbebehörde beantragen.
Veranstaltungserlaubnis – Öffentliche Straßen und Plätze
Wer eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen und Plätzen organisieren will, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
Technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen Sie der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit diese die Fahrzeugpapiere berichtigen kann.
Veranstaltungsanmeldung – Privatgrund und städtischen Grünanlagen
Eine Veranstaltung im Freien auf Privatgrund muss angemeldet werden. Eine Veranstaltung auf einer städtischen Grünanlage benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Informationen über Sexualität vermitteln
Wir beraten und bilden Schulen und Jugendeinrichtungen zu sexualpädagogischen Themen, Präventionsangeboten und bewusstseinsbildenden Angeboten.t.
Beratung von werdenden Eltern
Bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes beraten wir Sie rund um Schwangerschaft und Geburt, zu pränataler Diagnostik und bei einer möglichen Behinderung des Kindes.