Wertstoffhof-Stadtgebiet München

Wertstoffhof - Sendling

Beschreibung

Wer darf anliefern?

  • Private Münchner Haushalte
  • Gewerbebetriebe, die das 3-Tonnen-System nutzen
  • Gewerbebetriebe dürfen jedoch keine Abfälle aus ihrer Tätigkeit beim Kunden abgeben, z.B. wie das von einer Sanitärfirma ausgetauschte Waschbecken und gewerbespezifische Abfälle wie einen Gastronomiekühlschrank. Sperrmüll und Wertstoffe müssen nach Art und Menge haushaltsüblich sein. Vertreiber von Elektrogeräten dürfen nur eingeschränkt anliefern.
  • Hausmeister mit Anliefergenehmigung

Privatpersonen benötigen bei der Anlieferung einen Nachweis, der ihren Münchner Wohnsitz belegt (Personalausweis, Gebührenbescheid oder Meldebescheinigung). Gewerbebetriebe, die das 3-Tonnen-System nutzen, müssen beim Anliefern ihren Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung vorweisen.

Wertstoffhof - Sendling

Adresse

Lagehinweis: Tübinger Straße 13

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Problemabfälle

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Biotonne anmelden oder ummelden

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Eigentümer*innen von Grundstücken, die außerhalb des Mittleren Rings und des Kernbereichs von Pasing liegen, müssen sich selbst um die Laubbeseitigung kümmern.

Winterdienst und Schneeräumung

Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.

Sperrmüllabholdienst

Zu Sperrmüll zählen ausgediente Haushaltsgegenstände, die nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in eine 120‑Liter‑Restmülltonne passen.

Papiertonne anmelden oder ummelden

Papiertonnen stellt Ihnen der Abfallwirtschaftsbetrieb kostenlos zur Verfügung. Die Leerung kostet keine zusätzlichen Müllgebühren.

Restmülltonne anmelden oder ummelden

Restmülltonnen, in die nicht verwertbare Abfälle gehören, kann nur der Hauseigentümer oder die zuständige Hausverwaltung an- oder ummelden.