Weiterbetrieb alter Kamine und Öfen

Wenn Sie einen alten Kamin oder Ofen wieder oder weiter in Betrieb nehmen wollen, dann müssen Sie die Nutzung bei der zuständigen Behörde melden.

Beschreibung

In der Stadt München gibt es Regeln für Kamine und Öfen, die mit Holz oder anderen festen Stoffen heizen.

Diese Kamine und Öfen dürfen nur genutzt werden, wenn sie wenig Schadstoffe ausstoßen und die erlaubten Grenzwerte einhalten (siehe dazu "Münchner Brennstoffverordnung" oder "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes").

Die erlaubten Werte sind:

  • Kohlenmonoxid: höchstens 1250 mg/m³
  • Staub: höchstens 40 mg/m³

Alte Kamine und Öfen, die vor 2015 eingebaut wurden und weiter oder wieder genutzt werden sollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde gemelden.

In der Stadt München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.

Benötigte Unterlagen

  1. Ausgefülltes „ Formular für den Weiterbetrieb einer Altanlage
  2. Möglichkeiten für den Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ( Prüfstandbescheinigung):
    1. Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid oder
    2. Nachweis der Installation eines Staubfilters und Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid oder
    3. Nachweis der Installation eines Staubfilters und Nachweis von einem eingemauerten Ofeneinsatz im Sinne des Paragraf 4 Absatz 5 Münchner Brennschutzverordnung (schriftliche Bestätigung durch den/ die bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in)
  3. Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de oder Sie schicken einen Brief an das Referat für Klima- und Umweltschutz(Adresse siehe Kontaktfeld unten).

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt einen Monat ab Eingang der Meldung mit den jeweiligen Nachweisen.

Die Anforderungen an den Kamin oder Ofen gelten als erfüllt, wenn Sie vom Referat für Klima- und Umweltschutz innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung keine Rückmeldung per Post oder E-Mail erhalten.

Sie können Ihren Kamin oder Ofen nun nutzen.

Gebührenrahmen

​ Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Eine Prüfstandbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Kamin oder Ofen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt. Wofür wird sie gebraucht? Sie zeigt, dass das Gerät auf einem Prüfstand getestet wurde. Sie bestätigt, dass der Kamin oder Ofen die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält (für Feinstaub und Kohlenmonoxid).

Die Prüfstandbescheinigung für Ihren Kamin oder Ofen können Sie direkt beim Hersteller anfordern.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de

Rechtliche Grundlagen

Münchner Brennstoffverordnung

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47759

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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