Weiterbetrieb alter Kamine und Öfen
Wenn Sie einen alten Kamin oder Ofen wieder oder weiter in Betrieb nehmen wollen, dann muss dieser gemeldet werden.
Beschreibung
In der Stadt München gibt es Regeln Kamine und Öfen, die mit Holz oder anderen festen Stoffen heizen.
Diese Öfen dürfen nur genutzt werden, wenn sie wenig Schadstoffe ausstoßen und die Grenzwerte einhalten (siehe dazu "Münchener Brennstoffverordnung" oder "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes").
Die erlaubten Werte sind:
- Kohlenmonoxid: höchstens 1250 mg/m³
- Staub: höchstens 40 mg/m³
Alte Kamine und Öfen, die vor 2015 eingebaut wurden und weiter oder wieder genutzt werden sollen, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Stadt München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes „ Formular für den Weiterbetrieb einer Altanlage “
- Möglichkeiten für den Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ( Prüfstandbescheinigung):
- Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid oder
- Nachweis der Installation eines Staubfilter und Nachweis über die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid oder
- Nachweis der Installation eines Staubfilter und Nachweis von einem eingemauerten Ofeneinsatz im Sinne des Paragraf 4 Absatz 5 Münchner Brennschutzverordnung (schriftliche Bestätigung durch den/ die bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in)
- Diese Unterlagen senden Sie per E-Mail an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de oder schicken einen Brief an das Referat für Klima- und Umweltschutz(Adresse siehe Kontaktfeld unten).
Fragen & Antworten
Eine Prüfstandbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein Kamin oder Ofen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt. Wofür wird sie gebraucht? Sie zeigt, dass das Gerät auf einem Prüfstand getestet wurde. Sie bestätigt, dass der Kamin oder Ofen die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält (für Feinstaub und Kohlenmonoxid).
Die Prüfstandbescheinigung für Ihren Kamin oder Ofen können Sie direkt beim Hersteller anfordern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de
Rechtliche Grundlagen
Münchner Brennstoffverordnung
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47759
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München