Versteigerungsgewerbe – Erlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke und Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis.

Beschreibung

Termine für Versteigerungen müssen spätestens zwei Wochen vorher der Gewerbebehörde bekannt gegeben werden.

Grundsätzlich dürfen nur gebrauchte Sachen versteigert werden. Für die Durchführung von Versteigerungen gelten die Vorschriften der Versteigererverordnung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister (mit allen Eintragungen) in Kopie
  • Lebenslauf

Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

800 Euro
Dazu kommen die Gebühren für das An- oder Ummelden des Gewerbes.

Fragen & Antworten

Bei Internet-Auktionen besteht keine Erlaubnispflicht.

Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung der Erlaubnis möglich.

Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde.

Rechtliche Grundlagen

§34 b Gewerbeordnung
Versteigererverordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerbemeldungen, Zentrale Dienste, Anmeldung ProstSchG

Telefon

Sprechzeiten

  • Mo. 07:30 - 15:30
  • Di. 07:30 - 15:30
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  • So. geschlossen

Post

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80466 München

Fax: +49 89 233-45173

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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