Verkehrsverstöße in der Probezeit

Sie haben ein Verkehrsverstoß begangen und haben einen Führerschein auf Probe? Hier finden Sie alles, was es zu beachten gilt!

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Fahranfänger unterliegen in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. Wenn der Fahranfänger sich in der Probezeit nicht bewährt, muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf haben, können Sie sich schriftlich an uns wenden.

Voraussetzungen

Bei Ihnen wurde:

  • eine Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
  • eine schriftliche Verwarnung verbunden mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer  verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
  • eine Entziehung der Fahrerlaubnis

angeordnet.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

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