Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Einer Vaterschaftsanerkennung muss immer die Mutter des Kindes zustimmen. Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Wurde das Kind während eines Scheidungsverfahrens geboren, muss auch der Ehemann der Mutter zustimmen.

Voraussetzungen

•    Die Vaterschaftsanerkennung und alle Zustimmungserklärungen müssen öffentlich beurkundet werden.
•    Dazu können Sie sich an folgende Stellen wenden:

      - an das Standesamt (gebührenfrei). Reichen Sie Unterlagen bitte über das Kontaktformular des Standesamtes ein, um sich beraten zu lassen.

      - an das Jugendamt (gebührenfrei). Reichen Sie Unterlagen bitte über das Kontaktformular  des Jugendamtes ein, um einen Termin zu vereinbaren.

      - einen Notar (gebührenpflichtig)

•    Wenn die Anerkennung rechtswirksam ist, wird das Geburtsregister des Kindes ergänzt und ei-ne neue Geburtsurkunde mit dem Namen des Vaters ausgestellt.
•    Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemein-sam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.

Benötigte Unterlagen

Für die Anerkennungserklärung des Vaters


  • Geburtsurkunde des Vaters

Für die Zustimmungserklärung der Mutter

  • Wenn die Eltern nicht gemeinsam vorsprechen: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters

Für die Zustimmungserklärung von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils oder Vormund des Kindes:

  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
  • Nachweis über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

Für die Zustimmung des (geschiedenen) Ehemannes der Mutter

  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird

Zusätzlich:

  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der erklärenden Person
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei fremdsprachigen Urkunden: Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

Bitte übersenden Sie die erforderlichen Unterlagen beziehungsweise fragen Sie telefonisch nach den für Ihren Einzelfall erforderlichen Unterlagen und einem Vorsprachetermin.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (Vaterschaft)
§§ 1594, 1598 Bürgerliches Gesetzbuch (Anerkennung der Vaterschaft)
§ 44 Personenstandsgesetz (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft)

Ähnliche Leistungen

Vaterschaftsanfechtungen

Wenn Sie von der Vertretung Ihres Kindes ausgeschlossen sind, kann das Stadtjugendamt wegen Anfechtung der Vaterschaft zum Ergänzungspfleger bestellt werden.

Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung

Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.

Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes

Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind

Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes

Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.