Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

Beschreibung

Auf der Vorderseite des elektronischen Aufenthaltstitels stehen die Nummer und die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses. Deshalb brauchen Sie einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel, wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben.

Online-Antrag für den Übertrag Ihres Aufenthaltstitels

  1. Klicken Sie auf den Button "Kontakt und Antragstellung" auf dieser Seite, Sie gelangen zum allgemeinen Kontaktformular der Ausländerbehörde München.
  2. Klicken Sie auf Starten, das allgemeine Kontaktformular wird abgerufen.
  3. Wählen Sie bei "Bitte Zutreffendes aufwählen" die Kategorie: "Ich habe eine Frage" aus.
  4. Füllen Sie die ersten drei Fragen aus. Sofern Sie in München gemeldet sind, können Sie die Kategorie "Übertrag des Aufenthaltstitels in einen neuen Pass" auswählen.
  5. Laden Sie die benötigten Unterlagen (siehe unten) hoch und reichen Sie Ihr Anliegen ein.
  6. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin zur Bestellung des Aufenthaltstitels.

Sie haben einen neuen Reisepass und möchten ins Ausland verreisen?

  • Ihre Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthaltserlaubnis EU ist weiterhin auch dann in Deutschland gültig, wenn Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist und Sie bereits einen neuen Reisepass erhalten haben. Zur Wiedereinreise müssen Sie bei vielen Grenzkontrollen nur Ihren alten und neuen Reisepass sowie Ihre bisherige Niederlassungserlaubnis vorzeigen. Vor einer Reise in ein anderes Land empfehlen wir Ihnen jedoch, sich zu den Einreiseformalitäten zu informieren oder mit der Botschaft/ dem Konsulat des betreffenden Landes rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen.
  • Ihr befristeter Aufenthaltstitel endet spätestens mit der Gültigkeit Ihres Reisepasses. Wenn Sie die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels noch nicht erhalten haben, benötigen Sie eine Fiktionsbescheinigung. Führen Sie bei Reisen ins Ausland alle Dokumente, die das Aufenthaltsrecht in Deutschland belegen mit. Dies gilt auch für Reisen in einen anderen Schengen-Staat.

Ausländische Staatsangehörige, die einen neuen Reisepass erhalten haben und in ihrem bisherigen, aber abgelaufenen Reisepass

  •  eine Niederlassungserlaubnis
  •  eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  •  eine Aufenthaltsberechtigung
  •  oder eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG

besitzen, müssen jedoch nicht sofort einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen, denn der Aufenthaltstitel im bisherigen Pass bleibt gültig.

Die Wiedereinreise nach Deutschland ist auch ohne einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich.
Sie können einreisen, wenn Sie Ihren alten und den neuen Reisepass vorzeigen.

Vor einer Reise in Drittstaaten empfehlen wir Ihnen jedoch, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Ausländerbehörde keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung eines eAT benötigen Sie

  • den alten Pass (sofern vorhanden)
  • den neuen Pass
  • den bisherigen eAT
  • ein biometrisches Passfoto
  • ausgefüllte Versicherung im Rahmen des Passübertrages   (nur erforderlich bei befristeten Aufenthaltstiteln, die trotz gesetzlich möglicher Erteilungsdauer auf die Gültigkeit des Passdokuments befristet worden sind)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Ausstellung des eAT dauert etwa sechs bis acht Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei).

Gebührenrahmen

67 Euro
 

Rechtliche Grundlagen

§ 45c Abs. 1 Nr. 1 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

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