Tierhaltung anzeigen
Bestimmte Tierhaltungen wie von Rindern, Schweinen oder Hühnern müssen beim Veterinäramt angezeigt werden.
Beschreibung
Folgenden Tierhaltungen müssen beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden (siehe § 26 Absatz 1 Viehverkehrsverordnung):
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
Die Anzeige der Tierhaltung hat vor Beginn der Tätigkeit (des geplanten Erwerbs) zu erfolgen.
Die Haltung von Bienen unterliegt ebenfalls der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde (siehe § 1a Bienenseuchen-Verordnung).
Für die Zuteilung der Betriebsnummer ist für das Stadtgebiet München das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding zuständig. Die Betriebsnummern werden auf Antrag zugeteilt.
Benötigte Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Anzeige-Formular mit diesen Angaben:
- Name
- Anschrift und Kontakt
- Anzahl der voraussichtlich gehaltenen Tiere und Arten
- Standort der Tierhaltung
- Betriebsnummer
Links & Downloads
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Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
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