Winterdienst und Schneeräumung

Innerhalb des Mittleren Ringes und im Kern von Pasing räumt und streut der städtische Winterdienst. Andernorts haben die Grundstückseigentümer*innen Räumpflicht.

Beschreibung

Das Baureferat und seine Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder bei Gefahr von Straßenglätte. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnen wir werktags um 4 Uhr morgens, bei Bedarf sogar ab 2 Uhr. Von 7 Uhr bis 22 Uhr halten wir die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand. Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen richten wir zusätzlich einen Sonder- oder Notdienst ein.

Räumpflicht für Grundstückseigentümer*innen
Wer in München außerhalb des Vollanschlussgebietes wohnt, muss selbst dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird. Hauseigentümer*innen können dazu ihre Mieter*innen oder Hausmeisterdienste verpflichten.
Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst des Baureferates geräumt und gestreut. In diesem Gebiet fallen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an.

Welche Straße gehört zum Vollanschlussgebiet?  
Unter nebenstehendem Link kann man die Straßenreinigungssatzung abrufen. Sie enthält eine vollständige Liste der Straßen und Plätze, die vom Winterdienst der Stadt betreut werden. Umgekehrt gilt: Wenn Ihre Straße dort nicht aufgelistet ist beziehungsweise in die Reinigungsklasse „F“ fällt, sind Sie als Anlieger*innen selbst verantwortlich.

Bei Fragen, Wünschen und Problemen rund um den Winterdienst wenden Sie sich bitte an das Winterdienst–Servicetelefon.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Einfache Auskünfte werden sofort erteilt. Umfangreiche Anfragen und Meldungen werden an den zuständigen Straßenunterhaltsbezirk weitergeleitet, dort kurzfristig überprüft und bearbeitet.

Rechtliche Grundlagen

  • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
  • Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung
  • Straßenreinigungssatzung

Landeshauptstadt München

Baureferat
Tiefbau
Grundsatzangelegenheiten

Post

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Friedenstraße 40
81671 München

Fax: +49 89 233-98961205

Adresse

Friedenstraße 40
81671 München

Montag bis Donnerstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr

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