Studium nach Au-pair-Aufenthalt oder freiwilligem sozialen Jahr
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel nach einem Au-pair-Aufenthalt zum Studienaufenthalt ist möglich.
(Gilt nicht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz, von Island, Liechtenstein und Norwegen)
Bitte stellen Sie rechtzeitig, das bedeutet in der Zeit in der Ihre Au-pair-Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist, Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck
- des studienvorbereitenden Sprachkurses,
- des Studienkollegs,
- des Studiums
Hinweis
Nach dem Ende Ihrer Au-pair-Tätigkeit müssen Sie aus der Wohnung Ihrer Au-pair Familie ausziehen. Wegen der schwierigen Wohnsituation in München haben Sie dafür in der Regel ein Jahr Zeit.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung zum Studienaufenthalt brauchen Sie folgende Unterlagen :
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
- eine formlose Bestätigung über den Zeitpunkt der Beendigung des Au-pair-Verhältnisses,
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
- Nachweis der gesicherten Finanzierung* für mindestens 1Jahr (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einer Einlage in Höhe von derzeit 7.908Euro),
- Deutschkursanmeldung über mindestens 20 Stunden in der Woche oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule,
- Nachweis der Hochschulbefähigung (ausgestellt von der Hochschule), oder
- das APS-Zertifikat (für Au-pairs aus China, der Mongolei und Vietnam),
Finanzierung
Die gesicherte Finanzierung liegt vor, wenn monatliche Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts mindestens in Höhe des BAföG-Satzes (derzeit 659 Euro) zur Verfügung stehen. Ein Hinzuverdienst im Rahmen einer erlaubten Beschäftigung kann berücksichtigt werden.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können noch zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Fragen & Antworten
Während der Studienvorbereitung ist eine Beschäftigung von 120 Tagen beziehungsweise 240 halben Tagen pro Kalenderjahr zugelassen. Die Beschäftigung ist im ersten Jahr nur während der Ferienzeit erlaubt.
Für die Studienvorbereitung im Anschluss an den Au-pair-Aufenthalt haben Sie maximal zwei Jahre Zeit. Bitte beachten Sie: Zur Studienvorbereitung zählen die Deutschkurse, das Studienkolleg oder das Vorpraktikum. Anschließend müssen Sie das Fachstudium aufnehmen. Beachten Sie daher insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bewerbungsfristen für das Fachstudium.
Beschäftigung während des Fachstudiums
Während des Fachstudiums ist eine Beschäftigung von120 Tagen beziehungsweise 240 halben Tagenpro Kalenderjahr sowie zusätzlich einestudentische Nebentätigkeit an Hochschulen/ öffentlichenwissenschaftlichen Einrichtungen gestattet. Eine darüberhinaus gehende Beschäftigung kann nur in besonderenAusnahmefällen erlaubt werden. Grundsätzlich gilt, dassdie Beschäftigung das Studium nicht beeinträchtigen darf.
Während des Fachstudiums ist eine Beschäftigung von 120 Tagen beziehungsweise 240 halben Tagen pro Kalenderjahr sowie zusätzlich eine studentische Nebentätigkeit an Hochschulen/ öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen gestattet. Eine darüber hinaus gehende Beschäftigung kann nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigung das Studium nicht beeinträchtigen darf.
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Adresse
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Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
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