Stilllegung von Kaminen und Öfen

Wenn Sie Ihren Kamin oder Ofen nicht mehr nutzen und entfernen lassen, müssen Sie diese Stilllegung bei der zuständigen Behörde melden.

Beschreibung

Sie nutzen ihren Kamin oder Ofen nicht mehr oder lassen ihn entfernen? Dann ist eine Meldung dieser Stilllegung notwendig.

Diese erfolgt bei der zuständigen Behörde. Bei der Landeshauptstadt München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.

Schicken Sie das ausgefüllte Formular sowohl an das Referat für Klima- und Umweltschutz als auch an Ihre*n zuständig*n Bezirksschornsteinfeger*in.

Fragen & Antworten

Bei Rückfragen wenden Sie sich an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de

Rechtliche Grundlagen

Münchner Brennstoffverordnung

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47759

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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