Stilllegung von Kaminen und Öfen
Wenn Sie Ihren Kamin oder Ofen nicht mehr nutzen und entfernen lassen, müssen Sie diese Stilllegung bei der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Sie nutzen ihren Kamin oder Ofen nicht mehr oder lassen ihn entfernen? Dann ist eine Meldung dieser Stilllegung notwendig.
Diese erfolgt bei der zuständigen Behörde. Bei der Landeshauptstadt München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular sowohl an das Referat für Klima- und Umweltschutz als auch an Ihre*n zuständig*n Bezirksschornsteinfeger*in.
Fragen & Antworten
Bei Rückfragen wenden Sie sich an brennstoffverordnung.rku@muenchen.de
Rechtliche Grundlagen
Münchner Brennstoffverordnung
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47759
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München