Stadtterrasse aufstellen

Wer eine Stadtterrasse (Tische und Sitzgelegenheiten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Stadtterrassen sind nicht gewerbliche, begrenzte Umnutzungen von Gehwegen und Plätzen mit Tischen und Sitzgelegenheiten.

Bei der Genehmigung handelt es sich um eine Dauergenehmigung, die bis Widerruf beziehungsweise Verzicht gültig bleibt. Die Aufstellung der Stadtterrasse wird darin jährlich maximal von April bis Oktober genehmigt.

Stadtterrassen dienen der Entlastung von stark besuchten Gebieten und sind deshalb im Bereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung nicht zulässig.

Voraussetzungen

  • Keine gewerbliche Nutzung
  • Zulässige Nutzung: Sitzgelegenheiten und Tische für jedermann
  • Bei den Aufstellungen muss es sich um witterungsfestes Außenmobiliar handeln
  • Ausreichende Restgehwegbreite

Über die Stadtterrasse entscheidet der Bezirksausschuss, der für den betroffenen Stadtbezirk zuständig ist. Erst nach der Entscheidung des Stadtteilgremiums erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung durch die Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferates.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Maßstabsgetreuer Plan der Stadtterrasse
  • Foto des Aufstellorts

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

In der Regel sechs bis acht Wochen (je nach Dauer der Entscheidung durch den Bezirksausschuss).

Gebührenrahmen

Verwaltungsgebühr: 50 Euro
Sondernutzungsgebühr: keine

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Ja, Stadtterrassen werden genehmigt, weil Sie einen Mehrwert für das Viertel und für jeden dort bringen sollen. Es handelt sich nicht um private Terrassen.

Mobiliar, dass auf der Stadtterrassenfläche für den gesamten Genehmigungszeitraum aufgestellt bleiben soll, ist bei Antragstellung anzugeben. Sofern der als Stadtterrasse markierte Bereich groß genug ist, darf dort jeder zeitweise zum Beispiel einen Klappstuhl oder ähnliche Sitzgelegenheiten oder Tische aufstellen. Diese müssen nicht wetterfest sein, müssen aber unmittelbar nach der Nutzung wieder entfernt werden. Eine Aufstellung von Zusatzmobiliar über mehrere Tage ist danach nicht möglich und bedarf eines neuen Antrags.

Nein, die Stadtterrasse darf nicht gewerblich genutzt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung
  • Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
  • Bundesfernstraßengesetz
  • Sondernutzungsrichtlinien
  • Sondernutzungsgebührensatzung

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