Grabnutzungsrecht erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für ein Grab können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder auch zu Lebzeiten im Vorkauf erwerben.
Beschreibung
Ein Grabnutzungsrecht können Sie für ein Grab in folgenden Friedhöfen erwerben:
- Ostfriedhof
- Nordfriedhof
- Westfriedhof
- Waldfriedhof
- Friedhof am Perlacher Forst
- Neuer Südfriedhof
- Friedhof Pasing
- Friedhof Obermenzing
- Friedhof Untermenzing
- Parkfriedhof Untermenzing
Diese Friedhöfe können frei gewählt werden, unabhängig vom Wohnsitz oder sonstigen Voraussetzungen, wie in allen anderen Friedhöfen in München. Dabei besteht freie Grabwahl, sofern zum betreffenden Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist. Bei Erwerb eines Grabnutzungsrechts stellen wir eine Graburkunde aus.
 Es gibt ein vielfältiges Angebot an Grabarten und Gräbern für eine Sarg- oder Urnenbestattung. Die Ruhezeit beträgt zehn Jahre. Für Kinder gibt es abweichende Ruhezeiten.
 Die Mitarbeiter*innen vor Ort beraten gerne und zeigen die in Frage kommenden Gräber. Bitte vereinbaren Sie für ein solches Beratungsgespräch einen Termin mit uns.
Rechtliche Grundlagen
§ 17 Friedhofssatzung, § 4 Friedhofsgebührensatzung
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro
							
						
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	                   	Landeshauptstadt München
	                
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	                   	Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro
	                
	                
	                      
	                     Damenstiftstraße 8
 
	                      
	                     80331 München 
	                
Fax: +49 89 23199209
Adresse
	            	
                    Damenstiftstraße 8
                    80331 München
                    
                    
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
 Freitag 8.00 – 12.00 Uhr