Medikamentenhilfe

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben.

Beschreibung

Nach ärztlicher Rücksprache lassen Sie sich ein sogenanntes „Grünes Rezept“ oder Privatrezept ausstellen. In einer der an dem Projekt "Medikamentenhilfe" teilnehmenden Apotheken legen Sie Ihr Rezept sowie den München-Pass vor. Sie erhalten dann das verschreibungsfreie Medikament zu einem vergünstigten Preis.

Das Projekt ist eine Kooperation des Gesundheitsreferats der Landeshauptstadt München, der ökumenischen Krisen- und Lebensberatungsstelle „Münchner Insel unter dem Marienplatz“ sowie der Münchner Ärzt*innen und Apotheker*innen.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen

  • nach ärztlicher Rücksprache ein "Grünes Rezept" oder ein Privatrezept
  • einen München-Pass

Stachus-Apotheke

Telefon

Post

Fax: 089 5501739

Adresse

Karlsplatz 4
80335 München

Ähnliche Leistungen

Beratung durch die Patientenbeauftragte

Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.