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Aufenthaltserlaubnis – Schutzberechtigte

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Wenn Sie zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, aber nicht abgeschoben werden können, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung.

Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerber*innen, die kein oder geringes Einkommen haben, erhalten wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Reiseausweis für Staatenlose

Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.

Gesundheitsberatung für Flüchtlinge

In Unterkünften bieten wir Gesundheitsberatungen durch besonders geschultes Personal an. Unsere Mitarbeiter*innen kommen dazu in die Unterkünfte.

Aufenthaltserlaubnis – Aufnahmezusage des Bundes

Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.

Reiseausweis für Flüchtlinge

Wenn Sie geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis ausstellen.

Reiseausweis für Ausländer

Wenn Sie keinen Pass oder Passersatz besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.

Aufenthaltserlaubnis – Chancen-Aufenthaltsrecht

Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.

Aufenthaltserlaubnis – Jugendliche und junge Volljährige

Geduldete oder Inhaber*innen des Chancen-Aufenthaltsrechts zwischen 14 und 26 Jahren können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sich gut integriert haben.