Befreiung von der Hundesteuer – Assistenzhund
Wenn Sie aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind blind, taub, schwerhörig oder völlig hilflos.
- Die Hundehaltung ist für Sie medizinisch unentbehrlich. Ein lediglich dienlicher oder förderlicher Aspekt der Hundehaltung ist nicht ausreichend, auch wenn dieser ärztlich bescheinigt wird.
- Ihr Hund ist für den Einsatz als Assistenzhund geeignet.
Benötigte Unterlagen
Gerne beraten wir Sie bereits vor Antragstellung, ob in Ihrem Fall eine Befreiung möglich ist und welche Dokumente Sie einreichen müssen. In der Regel benötigen wir folgende Unterlagen:
- formloses Antragsschreiben mit Angaben zur Art der Behinderung
- ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Hund unmittelbar und in besonderem Maße auf Ihre Behinderung einwirkt oder in ganz besonderem Maße unverzichtbare Hilfeleistungen erbringt, die die Benachteiligungen der konkreten Behinderung unmittelbar lindern
Bitte geben Sie im Antragsschreiben auch Ihre Telefonnummer für die schnelle Klärung von Rückfragen an.
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Grund-, Zweitwohnungs-, Hundesteuer
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-20356
Adresse
Seidlstraße 27
80335 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Di. 08:30 - 12:00 (keine telefonische Erreichbarkeit)
-
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind Montag bis Mittwoch in der Landsberger Straße 36 zu den Öffnungszeiten besetzt.
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze