Befreiung von der Hunde-Steuer
Sie wohnen in München?
Sie haben einen Assistenz-Hund?
Seit dem Jahr 2025 gilt:
Sie können Ihren Assistenz-Hund von der Hunde-Steuer befreien lassen.

Was bedeutet Hunde-Steuer?
Hunde-Steuer bedeutet:
Sie müssen Geld an die Stadt München bezahlen.
Weil Sie einen Hund haben.
Wer muss keine Hunde-Steuer bezahlen?

Es gibt eine neue Regel:
Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen:
Wenn Sie einen Assistenz-Hund besitzen.
Die Regel gilt seit dem 1. Januar 2025.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Dann brauchen Sie keine Hunde-Steuer mehr zu bezahlen.
Man sagt auch:
Dann ist Ihr Assistenz-Hund von der Hunde-Steuer befreit.
Das ist wichtig:
Ihr Hund muss als Assistenz-Hund anerkannt sein.
Dafür muss Ihr Hund eine besondere Ausbildung gemacht haben.
Für Ihren Hund müssen Sie einen Assistenz-Hunde-Ausweis haben.
Was ist ein Assistenz-Hund?
Assistenz-Hunde sind Hunde mit einer besonderen Ausbildung.
Sie helfen Menschen mit Behinderung.
Oder Menschen mit einer bestimmten Krankheit.
Assistenz-Hunde sind zum Beispiel:

Man sagt auch Blinden-Hunde.
Blinden-Führ-Hunde helfen blinden Menschen.
Oder Menschen mit einer starken Seh-Behinderung.
Mit einer starken Seh-Behinderung sieht man sehr wenig.
Zum Beispiel nur hell und dunkel.
Ein Blinden-Führ-Hund sieht für seine Besitzerin oder für seinen Besitzer.
Zum Beispiel:
Ein Blinden-Führ-Hund
- zeigt seiner Besitzerin oder seinem Besitzer den Weg.
- schützt seine Besitzerin oder seinen Besitzer vor Gefahren.
Der Mensch soll zum Beispiel nicht einfach auf die Straße laufen.
Oder der Mensch soll nicht gegen einen Gegenstand laufen.
Zum Beispiel gegen ein Fahrrad auf dem Gehweg.

Man sagt auch Signal-Hunde.
Signal-Assistenz-Hunde helfen gehörlosen Menschen.
Oder Menschen, die sehr schlecht hören können.
Ein Signal-Assistenz-Hund hört für seinen Besitzer.
Zum Beispiel:
Ein Signal-Assistenz-Hund
- hört die Tür-Klingel.
Er bringt seinem Besitzer dann zum Beispiel einen Schlüssel. - hört die Sirene von einem Feuer-Alarm.
Er bringt seinen Besitzer dann in Sicherheit. - hört die Sirene von einem Polizei-Auto.
Er passt dann auf, dass sein Besitzer stehen bleibt. - hört, dass jemand seinen Besitzer anspricht.
Der Signal-Assistenz-Hund zeigt das seinem Besitzer.

Warn- und Anzeige-Assistenz-Hunde helfen zum Beispiel Epileptikerinnen.
Und Epileptikern.
Epileptiker spricht man E-pi-lep-ti-ker.
Epileptikerinnen und Epileptiker sind Menschen mit der Krankheit Epilepsie.
Epilepsie ist eine Krankheit im Gehirn.
Diese Menschen haben Krampf-Anfälle.
Bei Krampf-Anfällen verkrampfen sich die Muskeln.
Der Mensch kann sich nicht mehr bewegen, wie er will.
Ein Epilepsie-Warn-Hund kann seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zum Beispiel so helfen:
Der Epilepsie-Warn-Hund
- warnt seine Besitzerin oder seinen Besitzer vor einem Krampf-Anfall.
- schiebt Möbel weg.
Dann verletzt sich der Mensch nicht. - bringt Medikamente.
- holt Hilfe.
Wie bekommen Sie die Befreiung von der Hunde-Steuer?
Sie müssen die Befreiung bei der Stadt-Kämmerei beantragen.
Dann brauchen Sie keine Hunde-Steuer mehr zu zahlen.
Die Stadt-Kämmerei ist eine wichtige Abteilung bei der Stadt-Verwaltung.
Die Stadt-Kämmerei ist zuständig für das Geld von der Stadt München.

Sie können den Brief mit der Post an die Stadt-Kämmerei schicken.
Dann müssen Sie eine Brief-Marke auf den Brief-Umschlag kleben.
Oder Sie werfen den Brief selbst in den Brief-Kasten
von der Stadt-Kämmerei.
Auf den Brief-Umschlag schreiben Sie
die Adresse von der Stadt-Kämmerei.
Die Adresse von der Stadt-Kämmerei ist:
Stadtkämmerei
SKA 4.2 Hundesteuer
Seidlstraße 27
80335 München
In dem Brief muss das stehen:
- Ihr Nachname
- Ihr Vorname
- Ihre Adresse
- Ihr Geburts-Datum
- Ihre Telefon-Nummer
- Sie wollen Ihren Assistenz-Hund von der Hunde-Steuer befreien.
Bitte unterschreiben Sie den Brief.
Die Stadt-Kämmerei braucht von Ihnen auch noch diese Dinge:
Eine Kopie von dem Assistenz-Hunde-Ausweis von Ihrem Hund.
Sie stecken die Kopie mit in den Brief-Umschlag.

Die Stadt-Kämmerei hat einen barrierefreien Eingang.
Das heißt:
Menschen im Rollstuhl können einfach hineinkommen.
Es gibt einen Aufzug in alle Stockwerke.
Es gibt eine behindertengerechte Toilette.
Es gibt keine Park-Plätze für Menschen mit Behinderung.
Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter
von der Stadt-Kämmerei.
Und zwar bei dem Antrag.
Sie brauchen vorher einen Termin.
Zu dem Termin bringen Sie das mit:
Eine Kopie von dem Assistenz-Hunde-Ausweis von Ihrem Hund.

Sie können die Stadt-Kämmerei dafür anrufen.
Die Telefon-Nummer ist:
0 89 - 23 39 64 26
Sie erreichen die Telefon-Nummer am:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag:
Immer von 8.30 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.
Und von 13 Uhr mittags bis 15 Uhr nachmittags. - Freitag:
Von 8.30 morgens bis 12 Uhr mittags.
Oder Sie können dafür eine E-Mail an die Stadt-Kämmerei schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
hundesteuer.ska@muenchen.de
In der E-Mail muss das stehen:
- Ihr Nachname
- Ihr Vorname
- Ihre Adresse
- Ihr Geburts-Datum
- Dass Sie einen Termin brauchen.
Für eine Befreiung von der Hunde-Steuer.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von der Stadt-Kämmerei München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von der Prüfgruppe Prüftigers, Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten g GmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu