Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Die Förderung geeigneter baulicher und energietechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen ist das Ziel des neu aufgelegten Förderprogramms FKG.
Gefördert werden:
- Energieberatung
- Einzelmaßnahmen
- Sanierungsstandards
- Neubaustandard und Passivhaus
- Photovoltaik
sowie Bonusmaßnahmen:
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards und Passivhaus
- Zertifizierung Passivhaus
- Nachwachsende Rohstoffe
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen, die gefördert werden können, finden Sie auf unseren Informationsseiten zum FKG.
Voraussetzungen
Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets München (PLZ 80331 bis hin zu PLZ 81929) möglich, für die eine Baugenehmigung vorliegt.
Der Antrag muss dabei von der Person gestellt werden, welche die Investition tätigt.
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Förderprogramm Energieeinsparung
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Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG Förderprogramm Energieeinsparung
Bayerstraße 28a
80335 München
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