Registrierung als Berufsbetreuer*in
Informationen zum Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer*innen ab dem 1. Januar 2023.
Wer ab dem 1. Januar 2023 als berufliche/r Betreuer*in in München tätig sein will, muss sich bei der Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München registrieren lassen.
Für bereits berufsmäßig tätige Betreuer*innen gilt eine Antragsfrist bis zum 30. juni 2023. Der Antrag ist zur Wahrung der Frist mit den geforderten Unterlagen einzureichen. Bis zur Entscheidung über den Antrag gelten bereits tätige Berufsbetreuer*innen als vorläufig registriert.
Voraussetzungen
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- Ausreichende Sachkunde
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
Benötigte Unterlagen
Die Betreuungsstelle der LHM stellt Merkblätter mit ausführlichen Informationen zu den im Registrierungsverfahren einzureichenden Unterlagen sowie Formulare für die Antragstellung als Download zur Verfügung. Alle Formulare und Informationen sind nicht barrierefrei und dienen nur zum Herunterladen und zum Ausfüllen per Hand, sowie zum Versenden. Weil die Voraussetzungen für die Registrierung jeweils unterschiedlich sind, ist für die Antragsstellung zwischen 3 Personengruppen zu unterscheiden:
Langjährige Berufsbetreuer*innen, die zum 01. Januar 2023 bereits mindestens 3 Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben, also bereits vor dem 1.1.2020 als Berufsbetreuer*innen gerichtlich bestellt waren. Diese Bestandsbetreuer*innen können folgende Unterlagen zur Antragsstellung verwenden:
- Merkblatt Registrierung Bestandsbetreuer_(länger_3_Jahre tätig)
- Antrag Registrierung Bestandsbetreuer (länger als 3 Jahre tätig)
- Anlage 1: Erklärung zum Antrag auf Registrierung als Bestandsbetreuer*innen (Organisation und Umfang)
- Information Art 13, 14 DSGVO
Berufsbetreuer*innen, die zum 01.01.2023 weniger als 3 Jahre tätig sind, also nach dem 01.01.2020 erstmals gerichtlich als Berufsbetreuer*in bestellt worden sind, können die nachfolgenden Unterlagen zur Antragsstellung verwenden:
- Merkblatt Registrierung Bestandsbetreuer (weniger 3 Jahre tätig)
- Antrag Registrierung Bestandsbetreuer (weniger als 3 Jahre tätig)
- Anlage 1: Erklärung zum Antrag auf Registrierung als Bestandsbetreuer*innen (Organisation und Umfang)
- Information Art 13, 14 DSGVO
Wer noch keine berufsmäßigen Betreuungen führt, sollte sich zunächst telefonisch bei der Betreuungsstelle melden, damit wir Sie im Rahmen einer Beratung über das Berufsbild und das Registrierungsverfahren informieren und auf Ihre individuelle Situation eingehen können. Für einen Registrierungsantrag als Neubetreuer stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Rechtliche Grundlagen
Das Registrierungsverfahren ist im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Verbindung mit der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
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Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr