Berufsbetreuer*innen
Wenn Sie berufsmäßig eine rechtliche Betreuung übernehmen wollen, prüfen wir in einem Bewerbungsverfahren Ihre persönliche und fachliche Eignung.
- Besorgung der Angelegenheiten zum Wohl und in Abstimmung mit der betreuten Person
- Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des übertragenen Aufgabenkreises
- Organisation, Kostenklärung und Kontrolle von ambulanter und stationärer Versorgung
- Beantragung der Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung der Betreuung, falls erforderlich
- Erfüllung der Auskunfts- und Berichtspflichten
- Erstellung von Vermögensverzeichnissen
Voraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulstudium mit verwertbaren Kenntnissen
- 3 Jahre Berufserfahrung
- Betreuungsrecht (BGB), Verfahrensrecht (FamFG), Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG), Datenschutzbestimmungen
- Fachkenntnisse zu den möglichen Aufgabenkreisen der Betreuung
- soziales und wirtschaftliches Unterstützungssystem
- Methodik von Beratung und Hilfeplanung
- Formaler Schriftverkehr und Dokumentation
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
- soziale und interkulturelle Kompetenz, Toleranz unterschiedlicher Lebensformen
- Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- kontinuierliche Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung
- professionelle Organisation
- persönliche Betreuung und zuverlässige Erreichbarkeit
- Achtung der Wünsche der betreuten Person, soweit es deren Wohl nicht zuwider läuft und zumutbar ist
- respektvoller Umgang mit der betreuten Person
- keine Interessenkollision bei der Wahrnehmung der Aufgaben
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Führungszeugnis
- Erklärung darüber, dass keine Vorstrafen vorliegen, keine Verfahren anhängig sind, keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) bestehen und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Nach Eingang Ihrer Bewerbung und aller erforderlichen Unterlagen laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine schriftliche Zusage. Wir informieren das Betreuungsgericht und nehmen Sie in unser Betreuerverzeichnis auf. Nach etwa einem halben Jahr überprüfen wir in einem Zweitgespräch Ihren Status.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 1897 ff. BGB
- Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
- Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG)
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
Mathildenstraße 3a
80336 München
Fax: +49 89 233-25056
Adresse
Mathildenstraße 3a
80336 München
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr