Förderprogramm E-Taxis
Wenn Sie sich als Taxiunternehmen ein E-Taxi anschaffen wollen, fördert die Stadt München diese Anschaffung mit einen finanziellen Zuschuss.
Beschreibung
Überblick zum Förderprogramm:
- Es werden 10.000 Euro pro Fahrzeug (bei Nettoanschaffungskosten unter 30.000 Euro beträgt die Förderung ein Drittel dieser Kosten) gefördert.
- Es gibt einen "Klimageschwindigkeitsbonus" von zehn Prozent der Fördersumme (maximal 1.000 Euro) für die ersten 100 Fahrzeuge. Voraussetzung: Die Bestellung des Fahrzeugs erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der Bewilligung des Förderantrags.
- Die Förderung ist durch einen Aufkleber am E-Taxi, welcher durch das Referat für Klima- und Umweltschutz vergegeben wird, ersichtlich zu machen.
- Laufzeit des Förderprogramms: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025(oder so lang bis die Fördermittel ausgeschöpft sind)
- Wenn Sie Ihr Taxi zu einem Inklusionstaxi umbauen möchten, gibt es eine zusätzliche Förderung. Nähere Informationen finden Sie unter "Links & Downloads".
Informationen zum abgelaufenen E-Taxi-Förderprogramm (2017 bis 2023) finden Sie am Ende der "Fragen & Antworten".
Voraussetzungen
Förderfähig sind E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 Personenbeförderungsgesetz, die rein batterieelektrisch betrieben werden.
Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
- Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 Personenbeförderungsgesetz mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet München.
- drei Jahre (36 Monate) Haltefrist für geförderte E-Taxis
- Innerhalb der Haltefrist muss das E-Taxi mindestens 30.000 Kilometer bei der Personenbeförderung zurücklegen (10.000 Kilometer pro Jahr). Dazu werden einmal pro Jahr die Fahrdaten an die Landeshauptstadt München übermittelt.
- eingebautes Fiskaltaxameter
Benötigte Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal.
Für die Antragstellung sind noch keine Unterlagen erforderlich.
Erst mit dem Verwendungsnachweis werden Unterlagen benötigt. Weitere Informationen zum Verwendungsnachweis finden Sie in der Förderrichtlinie in der Linkliste sowie unter "Fragen & Antworten".
Fragen & Antworten
E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 Personenbeförderungsgesetz, die rein batterieelektrisch betrieben. Nicht gefördert werden Fahrzeuge mit Range-Extender.
Ja, allerdings nur mit Händlerrechnung (kein Kauf von Privatpersonen). Gefördert werden sowohl der Kauf, als auch das Leasing von Gebraucht- und Neufahrzeugen mit einem Drittel der Nettoanschaffungskosten bis maximal 10.000 Euro.
Ja. Innerhalb der Haltefrist muss das E-Taxi mindestens 30.000 Kilometer bei der Personenbeförderung zurücklegen (10.000 Kilometer pro Jahr). Dazu werden einmal pro Jahr die Fahrdaten an die Landeshauptstadt München übermittelt.
Das E-Taxi muss ab der Auszahlung der Förderung mindestens drei Jahre in der Landeshauptstadt München als Taxi eingesetzt werden.
Taxiunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in München.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Förderportal.
Bitte beachten Sie auch die Anleitung zur Registrierung im Förderportal unter "Links & Downloads".
Die Bestellung/ der Kauf/ das Leasing des E-Taxis darf erst nach der Bewilligung des Antrags erfolgen. Ausgenommen hiervon sind nur Fahrzeuge, die auf der Warteliste des alten E-Taxi-Förderprogramms stehen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist für 100 Fahrzeug möglich und muss separat beantragt werden.
Um den Bonus zu erhalten, muss die Bestellung innerhalb von zwei Monaten nach Antragsbewilligung im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
Der Verwendungsnachweis kann erst nach der Bewilligung des Antrags und der Umsetzung eingereicht werden. Dies geschieht ebenfalls über das Online-Förderportal.
- Kaufvertrag in Kopie beziehungsweise Rechnungskopie oder Leasingvertrag in Kopie
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Nachweis über die Fahrzeugidentifikationsnummer
- Der Auszug aus der Genehmigungsurkunde zur Personenbeförderung
- Gegebenenfalls Nachweis der Bestellung mit Datum
Es sind keine Neuanträge für die Förderung des E-Taxis über die Besetztkilometer mehr möglich. Bereits genehmigte Anträge werden weiterhin abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich mit 0,20 Euro pro gefahrenem E-Besetztkilometer. Das Verfahren ändert sich hier durch die neue Förderrichtlinie nicht.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm "E-Taxi" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.
Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich danach, wie viel Geld im städtischen Haushalt dafür vorhanden ist.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe
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