Förderprogramm E-Taxis
Die Stadt München fördert den Betrieb von elektrisch betriebenen Taxis.
Aktuelle Informationen
Aktuell sind alle Fördermittel gebunden. Eine Förderung über diese Förderrichtlinie ist nicht mehr möglich.
Es werden lediglich Wartelistenplätze für die novellierte Förderrichtlinie vergeben.
Am 26.07.2023 wurde in der Vollversammlung des Münchner Stadtrats über die novellierte Förderrichtlinie E-Taxi entschieden.
Erste Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Wirksamkeit der novellierten Förderrichtlinie von der Beschlussfassung zur Finanzierung abhängig ist. Der Beschluss wird voraussichtlich im November 2023 dem Stadtrat vorgelegt.
Überblick zum Förderprogramm
- Die Höhe der Förderung beträgt 0,20 Euro pro gefahrenem und durch ein Fiskaltaxameter aufgezeichneten E-Besetztkilometer, begrenzt auf maximal 40 Prozent der Anschaffungskosten des E-Taxis.
- Die Förderhöhe orientiert sich an den gefahrenen E-Besetztkilometern und wird aus den Daten des Fiskaltaxameters abgeleitet.
- Jeder E-Besetztkilometer des E-Taxis kann nur einmal von der LH München gefördert werden.
- Die Förderung wird quartalsweise durch die Landeshauptstadt München ausgereicht.
- Wenn die Fördermittel verbraucht sind, besteht kein weiterer Anspruch auf Förderung.
- Die Förderung ist durch eine Beklebung des E-Taxis, welche durch das Referat für Klima- und Umweltschutz vorgegeben wird, ersichtlich zu machen.
- Sofern Sie Ihr Taxi zu einem Rollstuhltaxi umbauen möchten gibt es eine zusätzliche Förderung. Nähere Informationen finden Sie in der Linkliste.
Voraussetzungen
Förderfähig sind E-Taxis mit Genehmigung nach § 47 PbefG (Personenbeförderungsgesetz), die rein batterieelektrisch betrieben werden, sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Es werden nur Neufahrzeuge gefördert, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2017 erfolgte. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
- Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 PbefG mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet München.
- 36 Monate Haltefrist für geförderte E-Taxis
- eingebautes Fiskaltaxameter, das die Fahrdaten nach dem INSIKA Verfahren aufzeichnet
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Angebot des Fördertatbestands (Fahrzeug) oder Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung
- Genehmigungsurkunde zur Ausführung des Verkehrs mit Taxen gemäß § 47 PBefG
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
beträgt etwa 1 Woche bis zum Erhalt der Eingangsbestätigung
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
Fragen & Antworten
Wo erhalte ich den Förderantrag und wer hilft weiter?
Den Förderantrag finden Sie unten im Bereich "Links & Downloads".
Was wird gefördert?
E-Taxis mit Genehmigung nach 47 PbefG, die rein batterieelektrisch betrieben werden oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Nicht gefördert werden Fahrzeuge mit Range-Extender.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Taxiunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in München
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Als eingegangen gelten sie, sobald alle zur Antragstellung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Wie hoch sind die Förderbeträge?
0,20 € pro gefahrenem E-Besetztkilometer (definiert als alle durch ein E-Taxi gefahrenen Kilometer, die während des Fahrgasttransports zurückgelegt worden sind), maximal jedoch 40% der Nettoanschaffungskosten des E-Taxis.
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung?
Das E-Taxi muss über ein eingebautes Fiskaltaxameter verfügen.
Wann beginnt der Förderzeitraum?
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Eingangsbestätigung bzw. mit der Zulassung des Fahrzeugs als Taxi und beträgt 4 Jahre.
Wie läuft die Auszahlung ab?
Die Förderung wird quartalsweise ausgereicht und aus den Daten des Fiskaltaxameters abgeleitet. Zusätzlich muss der Auszug aus der Genehmigungsurkunde quartalsweise vorgelegt werden.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe
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Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe
Bayerstraße 28a
80335 München
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