Förderung von Stecker-Solar-Geräten (FKG)
Wenn Sie die Anschaffung eines Stecker-Solar-Geräts planen, können Sie eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Gefördert wird der Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen) bis zu einer Leistung von 800 Watt Peak (Wp) je Wohneinheit.
Der Fördersatz beträgt 0,40 Euro je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Hinweis zu "Antrag vor Auftrag!"
Nach Antragstellung erhalten Sie über das Förderportal die Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“.
Erst dann dürfen Sie das Gerät kaufen bzw. die Installation beauftragen. Liegt das Rechnungsdatum vor Antragstellung, muss der Antrag abgelehnt werden.
Voraussetzungen
Alle verbindlichen Informationen sind in der Richtlinie zu finden. Hier das Wichtigste in Kürze:
Im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) gilt:
- Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich.
- Die antragstellende Person ist Investitionskostenträger*in. Das heißt, dass alle Aufträge, Rechnungen, oder ähnliches auf die antragstellende Person ausgestellt und von deren*dessen Bankkonto bezahlt werden müssen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto der antragstellenden Person.
- Für die Antragstellung gilt zwingend das Prinzip "Förderantrag vor Auftrag"
Es darf noch kein Auftrag für die Maßnahme vergeben worden sein. Ein erteilter Auftrag an eine ausführende Firma oder ein Kaufbeleg vor Antragstellung, verhindert eine FKG-Förderung! - Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die im Stadtgebiet München ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz haben. Die antragstellende Person muss den Wohnsitz in der Wohneinheit haben, in der das Gerät installiert und an das Hausnetz angeschlossen wird.
- Der Antrag ist ausschließlich online im städtischen Förderportal zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Bei Antragstellung sind keine Unterlagen erforderlich.
Soll die Antragstellung durch eine bevollmächtige Person in Vertretung der antragstellenden Person erfolgen, so ist das Formblatt Vollmacht einzureichen.
Nach Inbetriebnahme des Geräts ist der Verwendungsnachweis im Förderportal zu erstellen und die erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochzuladen.
- Ausweisdokument der antragstellenden Person
- Rechnung(en) des gesamten Stecker-Solar-Geräts (einschließlich aller relevanten Komponenten/Bestandteile: Modul(e), Wechselrichter etc.)
- Ausgefülltes Formblatt Selbsterklärung Stecker-Solar-Geräte
- Für München-Pass-Inhaber*innen: gültiger München-Pass
Fragen & Antworten
Stecker-Solargeräte (auch Balkonkraftwerk oder Mini-PV) sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die Sonnenlicht in Strom umwandeln und von Laien installiert werden dürfen.
Hierfür einfach die Photovoltaik-Module aufstellen, mit dem Wechselrichter verbinden, Stecker in die Steckdose und sofort kann Sonnenenergie für den Haushalt genutzt werden.
Für die Montage von Balkonkraftwerken an Geländern oder Fassade benötigen Mieter*innen die Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin, während Wohnungseigentümer*innen die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen müssen.
Der*die Betreiber*in muss die Anmeldungen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister selbst vornehmen.
Die Antragsberechtigung gilt für Privatpersonen, die im Stadtgebiet München Ihren Haupt- beziehungsweise Nebenwohnsitz haben.
Die antragstellende Person muss den Wohnsitz in der Wohneinheit haben, in der das Gerät installiert und an das Hausnetz angeschlossen wird.
Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung.
In Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung der Person, welche die Fördermittel empfängt, gelten die Brutto- oder Nettokosten. Wenn auf der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, zählt sie zu den anrechenbaren Kosten.
Nein, eine Einwilligung des Vermieters oder der WEG brauchen wir von Ihnen nicht.
Nach Antragstellung erhält die antragstellende Person über das Förderportal die Nachricht „Die beantragte(n) Maßnahme(n) dürfen beauftragt werden“.
Erst nach Erhalt dieser Nachricht darf das Gerät gekauft und installiert werden. Innerhalb von einem Jahr muss das Gerät in Betrieb genommen und die Unterlagen (Verwendungsnachweis) hochgeladen werden.
Eine Verlängerung der Laufzeit des Antrags ist nicht möglich. Bei gemeinsamer Beantragung der Maßnahmen „Stecker-Solar-Geräte“ und „Photovoltaikanlagen“ gilt eine Frist von drei Jahren.
Ja, sofern der Speicher zusammen mit dem Balkonkraftwerk gekauft wurde, zählen die Kosten für den Speicher mit zu den förderfähigen Kosten. Es werden maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
Der Wechselrichter einer Balkonanlage darf maximal eine Leistung von 800 Watt haben, das heißt, dass die Anlage maximal 800 Watt einspeisen kann.
Der Fördersatz bezieht sich auf die Leistung der Module. Es wird eine maximale Leistung von 800 W gefördert.
Ein Umzug innerhalb des Stadtgebiets München ist nicht schädlich, das Gerät kann mitgenommen werden.
Sollte das Gerät in der Wohnung bleiben und an den Nachmieter verkauft werden, tritt der Nachmieter in die Verpflichtung das Gerät weiterzubetreiben.
Ein Umzug aus dem Stadtgebiet heraus ist schädlich und führt zur anteiligen Rückforderung der Fördersumme. Sie sind verpflichtet uns dies zu melden!
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Wir beantworten Ihre Fragen per E-Mail in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
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