Reiseausweis für Ausländer
Wenn Sie keinen Pass/Passersatz besitzen, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen.
Beschreibung
Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob es unzumutbar ist, einen Nationalpass zu beschaffen, muss von der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung im Einzelfall geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel kann die maximale Gültigkeit erteilt werden.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie besitzen nachweislich keinen Nationalpass oder Passersatz und können diesen nicht auf zumutbare Weise bekommen
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
- Schriftliche Begründung, weshalb die Beschaffung eines Nationalpasses unzumutbar ist und Nachweise dazu
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Fragen & Antworten
- Personen bis 24 Jahre: 6 Jahre
- Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
Rechtliche Grundlagen
EU-Richtlinie 2252/2004 (Einführung eReiseausweis)
Ausländerbehörde
Telefon
Post
Ausländerbehörde
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27501
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:30 - 12:00
14:00 - 18:00 - Mi. geschlossen
- Do. 08:30 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Mittwoch: nur mit Termin
Alle anderen Bereiche der Ausländerbehörde arbeiten mit Terminvereinbarung.