Wenn Sie festlegen wollen, wer bei Bedarf die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, benötigen Sie eine Betreuungsverfügung, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.
Wenn Sie einer Person die Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten übertragen wollen, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.
Sie suchen als älterer oder pflegebedürftiger Mensch Unterstützung? Sie möchten sich als Angehörige*r oder Bezugsperson beraten lassen? Diese Stellen helfen weiter.