Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige

PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Bayern

Beschreibung

Leistung

Beratungsangebote für ältere Menschen und Pflegebedürftige


Hinweis

Für die Stadtteile: Schwabing-West, Schwabing, Bogenhausen, Mibertshofen, Moosach, Allach, Untermenzing, Maxvorstadt

Kontakt

PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Bayern

Post

Fax: +49 89 2420778-158

Adresse

Hiltenspergerstraße 62
80796 München

Ähnliche Leistungen

Präventive Hausbesuche bei älteren Menschen

Präventive Hausbesuche sollen dazu beitragen, frühzeitig Not- und Gefährdungssituationen bei älteren Menschen zu erkennen.

Münchner Pflegebörse

Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege oder Versorgung Zuhause – die Münchner Pflegebörse hilft bei der Suche nach passenden Angeboten.

Beratung bei Problemen in der Altenpflege

Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.

Unterstützung im Alter

In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.

Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen

Wenn Sie sich als Senior*in einen Laptop, Computer oder ein Tablet gekauft haben, unterstützt die Stadt München den Kauf mit einem Zuschuss.

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.

Zahnärztliche Hausbesuche für Alte und Pflegebedürftige

Wenn Sie aufgrund persönlicher Einschränkungen keine Möglichkeit haben, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Altenhilfe: Zuschüsse Fahrtkosten, Telefon, Hausnotruf

Die Altenhilfe unterstützt Senioren*innen durch Fahrtkostenzuschüsse, Telefonhilfe und Hausnotrufsysteme.

Anregung einer rechtlichen Betreuung

Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.