Patientenberatungsstellen

Patientenfürsprache München Klinik Harlaching

Beschreibung

Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher sind für Sie da,

  • wenn Sie ein Problem auf der Station haben
  • wenn Sie sich beschweren wollen (zum Beispiel über Behandlung, Personal)
  • wenn Sie sich über Ihre Rechte als Patientin oder Patient im Unklaren sind
  • wenn Sie Wünsche und Verbesserungsvorschläge haben
  • wenn Sie Lob und Anerkennung weitergeben wollen
  • auch wenn Sie das Krankenhaus bereits verlassen haben

und werden aktiv, wenn Sie sie dazu auffordern.

Schwerpunktthema

  • Patientenfürsprache in den Krankenhäusern
  • Allgemeine Beschwerde (Kommunikations- / Umgangsprobleme)
  • Patientenverfügung
  • Vermuteter Behandlungs- und Pflegefehler
  • Hilfe für Patienten mit Migrationshintergrund
  • Entlassung aus dem Krankenhaus

Patientenfürsprache München Klinik Harlaching

In den Standorten der München Klinik gibt es ehrenamtliche Fürsprecherinnen und Fürsprecher, die sich der Probleme und Beschwerden von Patientinnen und Patienten annehmen. Auf Wunsch werden sie vermittelnd tätig.

Tina Niedermeier, Ulrike Senckenberg

Post

Fax: +49 89 62102442

Adresse

Sanatoriumsplatz 2
81545 München

Raum: E.134 Haus B (Haupthaus)

Dienstag

10.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

10.00 - 12.00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Umweltmedizinische Beratung

Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsreferat berät gemäß Gesundheitsdienstgesetz Münchner Bürger*innen zu umweltmedizinischen Fragestellungen.

Medikamentenhilfe

Münchner Apotheken haben sich bereit erklärt, verschreibungsfreie Medikamente an bedürftige Münchner*innen vergünstigt abzugeben.

Gynäkologische Ambulanz für Nichtversicherte – MAGGY

Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation stellen möchten, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.

Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)

Nach den Beihilfeverordnungen müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich prüfen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Prüfungsfähigkeit

Studierende der Rechtswissenschaften (Jurastudent*innen) können durch den Gerichtsärztlichen Dienst eine Begutachtung der Prüfungsfähigkeit durchführen lassen.

Amtsärztliche Begutachtung – Kindergeldanspruch bei Erkrankung

Ist Ihr erwachsenes Kind länger als sechs Monate krank und muss seine Ausbildung unterbrechen, können Sie mit einem Gutachten den Kindergeldanspruch nachweisen.

Ärztliche Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln

Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.