Literaturstipendien
Wenn Sie an einem literarischen Projekt arbeiten, können Sie sich für ein Literaturstipendium bei der Stadt bewerben.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München vergab 2023 zehn Stipendien für Autoren*innen und Übersetzer*innen in Höhe von jeweils 8.000 Euro. Zusätzlich wird der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur mit 3.000 Euro vergeben.
Mit den Literaturstipendien und dem Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis für Literatur sollen vielversprechende Projekte vorwiegend jüngerer Münchner Autoren*innen gefördert werden; für die Literaturstipendien besteht keine Altersbeschränkung, für den Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis kommen nur Autor*innen unter 30 Jahren in die Auswahl. Zwei Stipendien für Übersetzer*innen fördern herausragende Leistungen in der Übertragung besonders anspruchsvoller Texte ins Deutsche.
In den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur wird jeweils ein Stipendium vergeben. Hierfür können auch illustrierte Projekte eingereicht werden; die Preissumme wird zwischen Autor*in und Illustrator*in geteilt.
Eine*r der beiden Künstler*innen muss ihren/seinen Wohnsitz in München haben.
Ein weiteres Stipendium zeichnet ein Projekt aus dem Bereich Illustration/Graphic Novel aus.
Preisträger*innen des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises sind für die jeweils folgende Ausschreibung von der Bewerbung für ein Stipendium bzw. den Wolf-Preis ausgeschlossen; Literaturstipendiat*innen für jeweils zwei folgende Ausschreibungen.
Jede/r Bewerber*in kann nur ein Projekt einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Literaturstipendium der Stadt München und das Arbeitsstipendium der Stadt München für Münchner Autor*innen ist nicht möglich.
Die nächste Ausschreibung der Literaturstipendien findet im Jahr 2025 statt.
Die Literaturstipendien werden biennal vergeben.
Voraussetzungen
- Die Autor*innen beziehungsweise die Übersetzer*innen leben in München (S-Bahn-Bereich) – bei illustrierten Projekten im Bereich Kinder-/Jugendbuch mindestens die Hälfte der beteiligten Künstler*innen.
- Die eingereichten Texte sind noch unveröffentlicht (bis zum Ende des Ausschreibungsjahres).
- Es können nur deutschsprachige Texte eingereicht werden
Benötigte Unterlagen
Einzusenden sind folgende Unterlagen in 7-facher Ausfertigung, das heißt sieben komplette und getrennte (jeweils geheftet oder in Klarsichthüllen!) „Sets“ für die Juroren*innen:
- biographische Angaben und etwaige bisherige Veröffentlichungen
- eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Exposé), maximal 1 Seite
- Arbeitsproben aus dem Projekt
- bei Prosa maximal 30 Seiten - (Normalmanuskriptseiten, ca. 1.800 Zeichen)
- bei Lyrik maximal 20 Gedichte
- bei Kinder- und Jugendliteratur maximal 15 Seiten
- bei dialogischen Formen (Theaterstücke, Hörstücke etc.) der Entwurf/die vorläufige Ausarbeitung des Stücks (ca. 20 Seiten)
- bei Übersetzungsprojekten: deutsche Übersetzung und Originaltext je nach Genre in entsprechendem Umfang (Prosa 15 Seiten, Lyrik 10 Seiten)
Rechtliche Grundlagen
Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie in München (S-Bahn-Bereich) lebt. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Das Kulturreferat übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden.
Bearbeitungszeit
Alle formal richtigen und vollständigen Bewerbungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury vorgelegt. Sie trifft eine Vorauswahl nach künstlerischen Qualitätskriterien und empfiehlt die ausgewählten Bewerber*innen dem Stadtrat. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat im Kulturausschuss im Sommer. Die ausgewählten Bewerber*innen werden Anfang Herbst benachrichtigt.
Kulturreferat der Landeshauptstadt München
Abteilung 1 / Literatur
Katrin Dirschwigl
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Fax: +49 89 233-21269
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