Frauen-Nacht-Taxi

Frauen werden bei Taxifahrten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in München durch ein Gutscheinsystem finanziell unterstützt.

Beschreibung

Das Gutscheinsystem unterstützt Frauen finanziell bei einer nächtlichen Taxifahrt in München. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr können Frauen pro Autofahrt einen Wertgutschein in Höhe von zehn Euro einlösen, wenn sie sich zu einer Wohnadresse fahren. Pro Fahrt kann ein Gutschein eingereicht werden, dies gilt auch wenn mehrere Frauen gemeinsam ein Taxi nutzen.

Die Gutscheine können von dem berechtigten Personenkreis im Bürgerbüro in der Ruppertstr. 19, Eingang 19B, bei den Sozialbürgerhäusern, in den Stadtbibliotheken, der Gleichstellungsstelle für Frauen sowie der Stadtinformation abgeholt werden. Pro Vorsprache können drei Gutscheine von einer Frau abgeholt werden. Die Anzahl der Vorsprachen ist nicht begrenzt.

Die dauerhafte Fortführung des Frauen*-Nacht-Taxi wurde beschlossen und der städtische Zuschuss für Taxifahrten von Frauen* in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr von bisher 5 Euro auf 10 Euro ab dem 1. Januar 2024 erhöht.

Voraussetzungen

Das Frauen-Nacht-Taxi richtet sich an Frauen. Dies schließt trans* Frauen und Frauen mit dem Geschlechtseintrag "divers" bzw. non-binäre Frauen ein.

Fragen & Antworten

Das Frauen-Nacht-Taxi richtet sich an Frauen. Dies schließt trans* Frauen und Frauen mit dem Geschlechtseintrag "divers" bzw. non-binäre Frauen ein.

Nein. Das Frauen-Nacht-Taxi ist ein Angebot für Frauen.

Nein. Das Frauen-Nacht-Taxi ist ein Angebot für Frauen. Es gilt für Frauen, die allein oder in einer Gruppe von Frauen oder mit ihren Kindern (unter 18 Jahren) unterwegs sind.

Nein. Bei Maßnahmen, mit denen ein bestehender Nachteil ausgeglichen wird, handelt es sich nicht um Diskriminierung. Denn Frauen* fühlen sich insbesondere abends oder nachts deutlich unsicherer als Männer. Die individuelle Kriminalitätsfurcht ist somit tendenziell bei Frauen* stärker ausgeprägt als bei Männern. Dieses Unsicherheitsgefühl führt möglicherweise dazu, dass Frauen* bestimmte Situationen in denen sie sich unwohl fühlen, meiden und sich nachts aus dem öffentlichen Raum zurückziehen mit der Folge, dass sie nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Die Institution "Frauen-Nacht-Taxi" ist geeignet, diesen Nachteil zumindest zum Teil auszugleichen, denn es kann Frauen* das Gefühl vermitteln, bei Bedarf auf eine sichere Fahrgelegenheit zurückgreifen zu können und dem Vermeidungsverhalten entgegenzuwirken, was sich wiederum förderlich auf die Mobilität auswirkt. Da nicht alle Frauen* über die nötigen finanziellen Mittel für ein Taxi verfügen, leistet die von der Landeshauptstadt München gewährte Subvention für das Frauen-Nacht-Taxi einen Beitrag, dass Frauen* unabhängig vom ÖPNV nachts unterwegs sein können.

Durch die Fördermaßnahme werden Männer nicht unverhältnismäßig belastet. Ihnen stehen Taxen auch weiterhin zur Verfügung und deren Preise werden für Männer nicht dadurch teurer, dass die Gutscheine den Taxipreis für Frauen* bei Nutzung des Gutscheins reduzieren.

Die Einrichtung "Frauen-Nacht-Taxi" stellt daher auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.

Alle gelben Taxigutscheine bleiben bis auf Weiteres gültig, auch die mit Gültigkeit bis 1. Januar 2021 und 1. Januar 2024.

Der Rabatt hat sich ab dem 1. Januar 2024 auf 10 Euro pro Fahrt erhöht. Das bedeutet, dass sich der Fahrpreis der Taxifahrt um 10 Euro vermindert. Dies gilt auch für die noch im Umlauf befindlichen alten Gutscheine in Höhe von 5 Euro.

Pro Fahrt kann ein Gutschein eingelöst werden.

Der Rabatt passt sich dem niedrigeren Fahrpreis an, das heißt die Höhe des Rabatts mit dem Fahrpreis identisch. Wenn die Fahrt zum Beispiel 7 Euro kostet, beträgt der Rabatt 7 Euro.

In solchen Fällen können Sie die Gutscheine zusammen mit der Taxiquittung (im Original) mit Angabe Ihrer Kontoverbindung beim Kreisverwaltungsreferat (Ruppertstraße 19, 80466 München) per Post zur Abrechnung einreichen. Der Gutschein sollte aber nicht gegen einen Rabatt in Höhe von 5 Euro an die*den Taxifahrer*in übergeben werden. Falls es mit dem*der Taxifahrer*in bei der Gutscheinübergabe zu Unsicherheiten kommt, ist es immer ratsam, den Gutschein direkt beim KVR zur Auszahlung des Rabattbetrags in Höhe von 10 Euro einzureichen.

Landeshauptstadt München
Frauengleichstellungsstelle

Post

Landeshauptstadt München
Frauengleichstellungsstelle

Marienplatz 8
80331 München

Fax: +49 89 233-24005

Adresse

Marienplatz 8
80331 München

Raum: Zimmer 114

Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr

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