Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.
In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.