Karteikartenabschrift der Führerscheindaten

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über die Führerscheindaten (Fahrerlaubnis-Klasse), die bei der Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind.

Beschreibung

Wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, übersenden Sie uns bitte per Post, Fax oder E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname
  • frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
  • Vorname (alle Vornamen angeben)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Die Karteikartenabschrift wird dann für Sie kostenfrei direkt an diese Behörde geschickt.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa vier Wochen

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich.

Ähnliche Leistungen

Ersatzführerschein – Änderung von Auflagen und Beschränkungen

Bei Änderung oder Eintragung von Auflagen und Beschränkungen oder der Eintragung der Schlüsselzahl B96, B196, B197 brauchen Sie einen Ersatzführerschein.

Umschreibung Dienstführerschein

Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen.

Umtausch in Kartenführerschein

Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, können Sie dies schriftlich oder online beantragen.

Rücktausch einer ausländischen Fahrerlaubnis

Wenn Sie Ihren deutschen Führerschein in einen ausländischen umgeschrieben haben und nun wieder in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihren Führerschein zurücktauschen.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie sechs Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland fahren. Danach müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben.

Umschreibung EU/EWR-Führerschein

Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.

Fahrerlaubnis – Erweiterung

Wer bereits eine Führerschein hat und eine Prüfung für zusätzliche Klassen ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen.