Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege
Die Investitionsförderung für Anträge ab Januar 2025 ist ausgesetzt.
Beschreibung
Die Investitionsförderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege wurde mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 für alle Neuanträge ab 1. Januar 2025 ausgesetzt  
  
 Derzeit müssen neue Anträge auf Förderung aufgrund der angespannten Haushaltslage abgelehnt werden.
Für bereits vor dem 1. Januar 2025 gestellte Anträge gelten folgende Regelungen:
Träger, die bis zum 31. Dezember 2024 (Ausschlussfrist) Fördermittel beantragt haben, können eine Investitionsförderung erhalten, wenn sie alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2026 (Ausschlussfrist) vorlegen und entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. Der Stadtrat hat mit oben genanntem Beschluss auch neue Richtlinien zur Förderung beschlossen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.
Die Förderung ist nur möglich, wenn die investive Förderung des Freistaats Bayern (PflegesoNah) abgelehnt wurde. Sie erfolgt durch Festbeträge oder Anteilsfinanzierung.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Förderung wurden in den
Richtlinien
 für vollstationäre Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege festgeschrieben und zuletzt mit
Beschluss
 vom 18. Dezember 2024 aktualisiert.
							
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