Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Änderung

Wenn sich Lage, Aufbau oder Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern, dann muss dies rechtzeitig gemeldet werden.

Beschreibung

Wenn Sie etwas an der Lage, dem Aufbau oder der Betriebsweise Ihrer genehmigungspflichtigen Anlage ändern, das die Umwelt beeinträchtigen könnte, müssen Sie das spätestens einen Monat vorher schriftlich mitteilen.

Im Münchner Stadtgebiet ist das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München die hierfür zuständige Behörde.

Welche genehmigungspflichtigen Anlagen dazu gehören, können Sie dem Anhang der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen ( 4. BImSchV) entnehmen.

Wenn Sie frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen, können Verzögerungen vermieden werden. So kann schon vor dem Antrag geklärt werden, welche Unterlagen gebraucht werden, wie das Verfahren abläuft und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.

Benötigte Unterlagen

Unter "Links & Downloads" finden Sie eine Checkliste, auf der die einzureichenden Unterlagen gekennzeichnet sind.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Vier Wochen sobald die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen.

Gebührenrahmen

Die Höhe der Anzeigengebühr wird anhand des Kostenverzeichnisses unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes berechnet.

Die Höchstgebühr beträgt 2.500 Euro.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
SG 211 Genehmigungspflichtige Anlagen

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG 211 Genehmigungspflichtige Anlagen

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

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