Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Änderung
Wenn sich Lage, Aufbau oder Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern, dann muss dies rechtzeitig gemeldet werden.
Beschreibung
Wenn Sie etwas an der Lage, dem Aufbau oder der Betriebsweise Ihrer genehmigungspflichtigen Anlage ändern, das die Umwelt beeinträchtigen könnte, müssen Sie das spätestens einen Monat vorher schriftlich mitteilen.
Im Münchner Stadtgebiet ist das Referat für Klima- und Umweltschutz der Stadt München die hierfür zuständige Behörde.
Welche genehmigungspflichtigen Anlagen dazu gehören, können Sie dem Anhang der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen ( 4. BImSchV) entnehmen.
Wenn Sie frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen, können Verzögerungen vermieden werden. So kann schon vor dem Antrag geklärt werden, welche Unterlagen gebraucht werden, wie das Verfahren abläuft und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Benötigte Unterlagen
Unter "Links & Downloads" finden Sie eine Checkliste, auf der die einzureichenden Unterlagen gekennzeichnet sind.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG 211 Genehmigungspflichtige Anlagen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
SG 211 Genehmigungspflichtige Anlagen
Bayerstraße 28a
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
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