Immissionschutzrechtliche Genehmigung – Änderung

Änderungen der Lage, Beschaffenheit oder Betriebsweise einer genehmigungspflichtigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind rechtzeitig anzuzeigen.

Beschreibung

Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder der Betriebsweise sind dem Referat für Gesundheit und Umwelt spätestens einen Monat vor Durchführung schriftlich anzuzeigen, sofern sich die Änderungen auf die Schutzgüter auswirken können.

Eine Auflistung der Anlagen enthält der Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Benötigte Unterlagen

Die Antragsteller erhalten eine Checkliste, auf der die einzureichenden Unterlagen gekennzeichnet werden.

Hinweis:
Durch einen frühzeitigen Kontakt können Zeitverzögerungen vermieden werden. Dabei können Verfahrensfragen, erforderliche Antragsunterlagen im Detail, sowie die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bereits vor der Antragstellung erörtert werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

4 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

Gebührenrahmen

Die Höhe der Anzeigengebühr wird anhand des Kostenverzeichnisses unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes berechnet. Die Höchstgebühr beträgt 2.500 Euro.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Post

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Unterabteilung Immissionsschutz

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47759

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